Festspielhaus in Bonn Stadtverwaltung schlägt vor, südlich der Beethovenhalle zu bauen

BONN · Die Stadtverwaltung schlägt als möglichen Standort für ein Festspielhaus das Areal südlich der Beethovenhalle an der Ecke Erzbergerufer/Theaterstraße vor. Das sei das Ergebnis intensiver Gespräche mit dem Post-Konzern und den Denkmalschutzbehörden, erklärte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch Dienstagabend im Festspielhaus-Beirat.

Das privat zu finanzierende Konzerthaus, für das die Post 30 Millionen Euro in Aussicht stellt, soll einen Saal für 1400 Zuhörer bekommen und 40 Meter breit sein. Der Saal soll rund 20 Meter hoch werden, die Gesamthöhe des Neubaus aber die Höhe der Beethovenhalle nicht übersteigen. Deren Kuppel misst rund 23 Meter.

Die Theaterstraße würde in dem Szenario überbaut. Kanäle und Leitungen müssten verlegt werden. Um nicht zu dicht an die denkmalgeschützte Beethovenhalle heranzurücken, soll möglichst das gegenüberliegende Gelände einbezogen werden: Dafür müssten dort sowohl das Studentenwohnheim am Erzbergerufer als auch ein Bunker abgerissen werden.

Der Bunker ist im Stadteigentum; das sanierungsbedürftige Wohnheim hat das Studentenwerk von der Stadt in Erbpacht übertragen bekommen. Verhandlungen mit dem Studentenwerk laufen, so Nimptsch. Machbarkeit und Kosten der Maßnahmen müssten noch geprüft werden. Die Bereitstellung der Bauflächen würde die Stadt bezahlen.

Alternative, falls das Areal zwischen Theaterstraße und Erzbergerufer nicht mitgenutzt werden kann: die "Angliederung des Festspielhauses an die Beethovenhalle in Abstimmung mit dem Denkmalschutz", wie es Martin Seelbach aus dem Planungsdezernat formulierte. Sprich: Bei den jüngeren Anbauten im Südforum der Beethovenhalle sind die Denkmalschützer offenbar kompromissbereit.

Im Gegenzug hat die Untere Denkmalbehörde am Montag wie beabsichtigt das gesamte Außengelände der Beethovenhalle in die Baudenkmalliste eingetragen, teilte Nimptsch mit. Sollten beide Varianten südlich der Halle nicht funktionieren, komme nur der bisherige Parkplatz in Frage, so Seelbach. Die Flächen am Rheinufer seien nach den Beratungen "ad acta" gelegt worden. Sie sind hochwassergefährdet.

Heiner Küpper, Projektbeauftragter der Deutschen Post DHL, lobte im Beirat die "konstruktive Zusammenarbeit" aller Beteiligten. Er drängte aber auch zur Eile: Wenn das Festspielhaus 2020 bespielbar sein solle, müsse die Stadt bis Ende Mai ein Baufeld definiert haben.

Im Juni wolle die Post ein Architektenauswahlverfahren starten und im Dezember ein Preisgericht entscheiden lassen. Einbezogen werden sollen acht bis zehn Büros, die sich schon einmal am Festspielhaus-Wettbewerb beteiligt hatten. 2015 müsste dann der Bauantrag gestellt werden, so Küpper. Das Projekt könne ein großer Erfolg für Bonn werden, wenn alle Mitwirkenden "ins Gelingen verliebt" seien.

Nimptsch will dem Stadtrat am 27. März den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan rund um die Beethovenhalle vorlegen. Im Beirat gab es am Dienstag auch kritische Stimmen: Der spätere Betrieb des Festspielhauses müsse erst geklärt sein, sagte Tom Schmidt (Grüne).

Markus Schuck (CDU) forderte ein Gesamtkonzept, das Beethovenhalle und Oper einbeziehe: "Alles hängt mit allem zusammen." Bernhard Wimmer (Bürger Bund) appellierte, die "letzte Chance für das Festspielhaus" zu ergreifen: "Wir würden uns sonst an Bonns Zukunfts-Chancen versündigen."

Außengelände der Beethovenhalle seit Montag unter Denkmalschutz

Die 1959 eingeweihte Halle selbst ist als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragen. Auf Antrag des Amtes für Denkmalschutz im Rheinland ist nun auch das gesamte Außengelände zwischen Theaterstraße, Welschnonnenstraße und Wachsbleiche bis hinunter ans Rheinufer unter Schutz gestellt worden.

Die städtische Untere Denkmalbehörde hat den Eintrag am Montag vollzogen. Bereits seit 1990 ist das Gelände schon als Bodendenkmal registriert, weil im Erdreich Funde aus der römischen Zeit, dem Mittelalter und aus der frühen Neuzeit vermutet werden. Pläne für eine Tiefgarage scheiterten daran in der Vergangenheit.

Der Denkmalschutz schränkt die Bebauungsmöglichkeiten ein, schließt einen Neubau auf dem Gelände aber nicht aus. Die Denkmalbehörde muss in die Planungen eingebunden werden.

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