Vom 24. Dezember bis 2. Januar zwangsfrei Stadtspitze verordnet Betriebsferien

BONN · Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden - das sollen die "festgelegten" Betriebsferien der Bonner Stadtverwaltung von Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Freitag, 2. Januar, bewirken.

 Wer künftig in den Chefetagen des Stadthauses sitzt, ist noch nicht geklärt.

Wer künftig in den Chefetagen des Stadthauses sitzt, ist noch nicht geklärt.

Foto: Roland Kohls

"Auch wenn der eine oder andere städtische Mitarbeiter seine Urlaubstage lieber zu anderer Zeit nehmen würde, mögliche Kosteneinsparungen sprechen dagegen", teilt das Presseamt mit. Der Zwangsurlaub hat - wie schon im vergangenen Jahr - seinen Grund: Nach Angaben der Verwaltung können somit "die Rückstellungen, die der Kämmerer für die ins nächste Jahr zu übertragenden Überstunden und Urlaubstage bilden müsse, um einen sechsstelligen Betrag verringert werden". Außerdem spare die Stadt Energiekosten in nicht unerheblichem Umfang. Allein für das Stadthaus rechne man mit einer Einsparung von 10.000 Euro.

Die Zwangsferien gelten jedoch nicht für das Kunstmuseum, Theater, die Hallenbäder und die Bonn-Information. Auch Not- und Einsatzdienste zum Beispiel der Berufsfeuerwehr und des Rettungsdienstes sind davon ausgenommen. Am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie am Freitag, 2. Januar, sind aufgrund der Betriebsferien der Verwaltung zwar keine Behördengänge möglich, das Bürgertelefon der Stadt Bonn ist aber für Notfälle unter der Rufnummer 0228/77 0 erreichbar.

Für Sterbefälle ist im Standesamt, Poppelsdorfer Allee 24, am Montag, 29. Dezember, und am Freitag, 2. Januar, jeweils von 10 bis 12 Uhr ein gemeinsamer Notdienst des Standesamtes und der Abteilung Friedhofsverwaltung eingerichtet.

Die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes ist am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie am Freitag, 2. Januar, von 7 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0228/77 33 33 erreichbar.

Von der Leitstelle der Kläranlage Salierweg aus werden die vier städtischen Klärwerke und zahlreiche Pumpstationen im Kanalnetz rund um die Uhr gesteuert und überwacht. Außerdem weist das Tiefbauamt darauf hin, dass die Parkscheinautomaten auch während der städtischen Betriebsferien regelmäßig von Mitarbeitern geleert werden.

Die sonstigen Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung; auch das Stadtarchiv (22. Dezember bis 3. Januar), die Musikschule (ab 22. Dezember), die Volkshochschule (ab 22. Dezember) und sämtliche Einrichtungen der Stadtbibliothek (23. Dezember bis 3. Januar) machen Ferien.

Das Kunstmuseum Bonn öffnet an allen Feiertagen außer Heiligabend zu den üblichen Zeiten. Zusätzlich kann am Montag, 29. Dezember, die Sonderausstellung "August Macke und Franz Marc - eine Künstlerfreundschaft" von 11 bis 18 Uhr besichtigt werden. Eine Zusatzöffnung gibt es auch am Sonntag, 4. Januar, von 10 bis 20 Uhr.

Das Stadtmuseum ist von Montag, 22. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Ernst-Moritz-Arndt-Haus bleibt von Montag, 22., bis Mittwoch, 31. Dezember, geschlossen. Am 1. Januar kann die Ausstellung "1814/1815 - Der Wiener Kongress, das Rheinland und Bonn" von 13 bis 17 Uhr besichtigt werden.

Die Bonner Hallenbäder bleiben vom 24. bis 26. Dezember sowie an Silvester und Neujahr geschlossen. Aufführungen des Theaters Bonn finden wie im Spielplan angegeben statt.

Die Bonn-Information steht Bonnern sowie Bonn-Besuchern zu folgenden Zeiten mit Rat und Tat zur Seite: Heiligabend, 28. Dezember, Silvester und am Sonntag, 4. Januar, von 10 bis 14 Uhr, an den Samstagen 27. Dezember und 3. Januar von 10 bis 16 Uhr sowie am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, und am Freitag, 2. Januar, von 10 bis 18 Uhr. Am ersten und zweiten Weihnachtstag sowie Neujahr bleibt sie geschlossen.

Die Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen sind auch auf www.bonn.de/@betriebsferien veröffentlicht

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