Bonner Wohnungsmarkt Stadtrat beschließt Resolution für die Mieterrechte

BONN · Oberbürgermeister soll sich bei der Landesregierung für die Beibehaltung der Regularien stark machen.

Viele Studenten suchen auch in Bonn eine Wohnung - allzu oft vergeblich.

Viele Studenten suchen auch in Bonn eine Wohnung - allzu oft vergeblich.

Foto: dpa

Der Vorsitzende des städtischen Sozialausschusses und stellvertretende Mieterbund-Vorsitzende Peter Kox (SPD) befürchtet durch den Koalitionsvertrag der neuen nordrhein-westfälischen Landesregierung aus CDU und FDP einen Abbau von Mieterrechten und eine Einschränkung der Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen am Wohnungsmarkt.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bonner Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber begründete der Ratsherr jetzt seine Kritik und erklärte seinen Dringlichkeitsantrag, der dann am Donnerstag in der Ratssitzung mit knapper Mehrheit beschlossen wurde. CDU, FDP und Bürger Bund votierten dagegen.

Dem Beschluss entsprechend wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für die Beibehaltung der Mietpreisbremse, der Zweckentfremdungs- und der Kappungsgrenzenverordnung einzusetzen. Der OB solle sich gegenüber Landesregierung und Landtag für die Beibehaltung bewährter Schutzmechanismen und die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen einsetzen, heißt es in der verabschiedeten Resolution.

Begründung: Bonn sei aufgrund der Wohnungsknappheit neben Köln, Düsseldorf, Münster und Aachen eine der fünf am meisten von den Gesetzesänderungen betroffenen NRW-Städte, so Kelber, der als Staatssekretär auch für Mietrechtsfragen im Bundestag zuständig ist.

Der Koalitionsvertrag entscheide alles, was im Landesrecht möglich sei, zuungunsten der Mieter. Mit dem Dringlichkeitsantrag wollte die SPD den Rat dazu auffordern, sich insbesondere für die Beibehaltung der Mietpreisbremse einzusetzen.

"Daher sind wir froh, dass der Rat auf unsere Initiative den Oberbürgermeister aufgefordert hat, sich bei der neuen Landesregierung für die Beibehaltung unter anderem der Zweckentfremdungsverordnung einzusetzen. Wir appellieren auch an die Bonner Landtagsabgeordneten von CDU und FDP, sich vor Augen zu führen, welche Folgen eine Schleifung der Mieterrechte für Bonn und die Mieten hier hätte", sagte am Freitag SPD-Ratsfrau Angelika Esch.

Die Zweckentfremdungsverordnung habe insbesondere mit Blick auf den Medizintourismus in Bad Godesberg eine besondere Bedeutung für die Stadt: Nur so habe man die Möglichkeit, gegen Leerstand und die Umwandlung von Wohnungen zum Beispiel in Ferienwohnungen vorzugehen, sind die Sozialdemokraten überzeugt.

Explizit wies Kelber auch auf einen "etwas sperrigen Begriff" hin: Die Kappungsgrenzenverordnung reduziere die maximal mögliche Mieterhöhung in Bonn und landesweit weiteren 58 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auf 15 Prozent in drei Jahren. "Ein Wegfall würde wieder Erhöhungen von 20 Prozent möglich machen", skizzierte der Abgeordnete.

Skeptischer wurde der SPD-Vorstoß in den Reihen der CDU aufgenommen. Man sehe zwar sehr wohl die Probleme auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere auch in Bonn, so der Stadtverordnete Georg Fenninger. Dem dürfe man aber nicht mit Mitteln der Planwirtschaft begegnen, so der Fraktions-geschäftsführer der CDU.

Vielmehr müsse man mehr Wohnraum schaffen, auch bezahlbaren. Genauso wenig, wie die Mietpreisbremse bislang eine Wirkung erzielt habe, habe auch die Zweckentfremdungssatzung die Vermietung an Medizintouristen oder den Leerstand von Wohnraum großer Investoren bisher verhindert.

Man solle der neuen Landesregierung erst einmal eine Chance geben ihre Pläne vorzustellen, wünscht er sich und begründete in dieser Weise auch das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Nicht nur die Politik, auch der Mieterbund hatte bereits direkt nach Bekanntwerden der Koalitionsvereinbarungen Ende Juni deutliche Kritik geäußert: Die Pläne seien ein Angriff auf die mieterfreundliche Politik der vergangenen Jahre, so der Vereinsvorsitzende und SPD-Politiker Bernhard von Grünberg.

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