Landgericht Bonn Stadtbekannter Angreifer muss in eine Klinik

BONN · Immer wieder sorgte der 54-Jährige in der Bonner Innenstadt für Angst und Schrecken, schlug wahllos auf Frauen und Männer ein und bedrohte sie.

Nun hat das Bonner Landgericht dem Treiben des kleinwüchsigen Mannes, der nur einen Intelligenzquotienten von 70 hat, ein Ende gesetzt.

Die 3. Große Strafkammer ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Denn einem Sachverständigen zufolge ist der Mann zwar schuldunfähig, aber gefährlich. Bereits seit geraumer Zeit ist der 54-Jährige der Schrecken der Straße, vor allem rund um den Hauptbahnhof.

In den vergangenen Jahren wurde der Mann rund 120 Mal durch sein gewalttätiges Verhalten gegenüber völlig fremden Menschen auf der Straße auffällig, allein 2014 erhielt die Polizei 37 Anzeigen gegen ihn.

Doch die Verfahren wurden stets eingestellt - wegen Schuldunfähigkeit. Bis ihn im vergangenen September eine Gutachterin in einem Strafverfahren doch als schuldfähig einstufte, und das Gericht ihn mal wieder mehrfacher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilte. Doch auch das hielt den 54-Jährigen nicht von weiteren Taten ab.

Er bedrohte und attackierte immer weiter völlig unbeteiligte Passanten, Frauen wie Männer in der Bonner City und auch am Flughafen Köln/Bonn. Mal schlug er zu, mal trat er sie, er beschimpfte und bedrohte sie sogar mit einem Teppichmesser und versuchte sogar, einer Frau ins Bein zu stechen.

Wegen zahlreicher Fälle landete er wieder vor Gericht, und diesmal befand ein anderer Gutachter nicht nur, dass der Minderbegabte geistig einem Sechsjährigen gleichzustellen und seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben sei. Sondern der Gutachter hält ihn auch für gefährlich, da er immer wieder Situationen falsch deute und dann aggressiv werde.

Und so befand die 3. Strafkammer: Man kann den 54-Jährigen nicht auf der Straße lassen, denn dort stellt er eine Gefahr für jeden Bürger dar. Außerdem müsse man ihn auch vor sich selbst schützen. "Und da Strukturen fehlen, die ihm helfen könnten, ist seine Unterbringung anzuordnen", stellte Kammervorsitzender Klaus Reinhoff fest.

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