Horrorfahrt in die Bonner Uniklinik Stadt zahlt Patientin 125 Euro Schmerzensgeld

Bonn · Die Vorkommnisse bei einer Krankentransportfahrt von einer Arztpraxis in der Bonner Innenstadt in die Uniklinik auf dem Venusberg beschäftigten die Richter der ersten Zivilkammer des Landgerichts.

 Der Bund soll die Container binnen zwei Wochen zurückgeben.

Der Bund soll die Container binnen zwei Wochen zurückgeben.

Foto: dpa

Eine Patientin war derart empört über die „Horrorfahrt“ zur Uniklinik, dass sie die Stadt Bonn auf die Zahlung von mindestens 600 Euro Schmerzensgeld verklagte. Die 70-Jährige warf der Stadt ob des Verhaltens einer Rettungssanitäterin Amtspflichtverletzung vor.

Auslöser war am Nachmittag des 31. März 2015 die Frage, wie die Patientin zu transportieren sei. Da der Verdacht eines Wirbelbruchs bestand, sollte die Frau ins Notfallzentrum der Uniklinik gefahren werden. Mit einem sogenannten Patientenstuhl wurde sie in den angeforderten Krankenwagen gebracht. Obwohl von einer Arzthelferin ein Wagen zum liegenden Transport angefordert worden sei, wurde die Patientin auf dem Stuhl belassen und nicht auf die Krankenliege umgelagert. Wegen großer Schmerzen im Rücken habe sie gleich zu Beginn der Fahrt darum gebeten – jedoch erfolglos.

Parteien einigen sich vor Gericht auf einen Vergleich

Die Sanitäterin habe entgegnet, die Fahrt würde ja nicht lange dauern. In der Folge eskalierte die Situation: Die Patientin warf der Sanitäterin vor, unfreundlich und beleidigend gewesen zu sein und bestand nach eigenen Angaben darauf, wegen der „tierischen Schmerzen“ auf die Liege umgelagert zu werden. Darauf soll die Sanitäterin entgegnet haben, dass sie die Polizei rufe, um die Patientin zwangseinweisen zu lassen. Zudem soll sie gedroht haben: „Wenn Sie so weitermachen, dann schmeiße ich Sie raus.“

Den Angaben der Bonnerin zufolge waren damals zwei Wirbelplatten gebrochen, die operiert werden mussten. Seitens der Stadt wurde vorgetragen, dass es aufgrund der vorliegenden Unterlagen keine Veranlassung für einen liegenden Transport gegeben habe. Zudem habe die Patientin das Angebot, einen Notarzt hinzuzuziehen, abgelehnt.

Auf Anraten der Zivilrichter einigten sich die Parteien auf einen Vergleich: Die Klägerin erhält 125 Euro. Allerdings kann die Stadt diese gütliche Einigung in den kommenden drei Wochen noch widerrufen. Die gesundheitlich schwer angeschlagene Klägerin zeigte sich über das Ende des Prozesses „sehr erleichtert“. Der Fall habe „wie eine Zentnerlast auf ihrer Seele gelegen“.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 244/15

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