Kita-Beiträge in Bonn Stadt zahlt Eltern Geld zurück

Bonn · Gute Nachrichten für Eltern, die zugleich ein Vorschulkind und ein weiteres Kind in einer Kindertagesstätte oder bei Tageseltern untergebracht haben: Sie müssen künftig in dieser Betreuungskonstellation keinen Beitrag mehr leisten, bisher mussten sie für das jüngere Kind zahlen.

Die Stadt empfiehlt der Politik eine entsprechende Satzungsänderung. Die neue Regelung soll rückwirkend für Familien ab dem 1. August 2015 gelten. Sie bekommen zu viel bezahlte Beiträge zurück. Für die Stadt bedeutet das jährliche Mehrkosten zwischen 1,8 und zwei Millionen Euro.

Grundlage für den Verwaltungsvorschlag ist die erfolgreiche Klage einer Bonner Familie. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im September 2016 entschieden, dass die Gebührensatzung unvereinbar mit dem neuen NRW-Kinderbildungsgesetz sei. Ein Rechtsgutachten, das die Stadt nun in Auftrag gegeben hat, kommt zum gleichen Schluss. Für das Kindergartenjahr 2014/15 hat die Stadt zu viel gezahlte Gebühren bereits zurückgezahlt.

Der jugendpolitische Sprecher der Linken, Tobias Haßdenteufel, sagte dazu: „Wir begrüßen, dass die Stadt jetzt nicht erst den Ausgang der anhängigen Verfahren abwartet und umgehend die Entschädigung der Eltern von Vorschulkindern und Geschwisterkindern vorbereitet.“

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