Ratsmehrheit unterstützt Verwaltung Stadt will bei WCCB-Prozess in Berufung gehen

Bonn · Nach der Niederlage vor Gericht im Schadensersatzprozess gegen den ehemaligen Gebäudemanager Friedhelm Naujoks will die Stadt Bonn in Berufung gehen. Die Ratsmehrheit unterstützt diesen Schritt.

Nachdem die Stadtverwaltung im WCCB-Schadensersatzprozess gegen ihren ehemaligen Gebäudemanager Friedhelm Naujoks vor dem Arbeitsgericht verloren hat, will sie jetzt in Berufung gehen. Die Ratsmehrheit aus CDU, Grünen und FDP hat den Vorschlag der Verwaltung am Dienstag unterstützt.

Dem Vernehmen nach hat die Kanzlei Graf von Westphalen den Gang in die zweite Instanz am Landesarbeitsgericht in Köln empfohlen. Die Kanzlei vertritt die Stadt Bonn auch in weiteren Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem Bauskandal um das World Conference Center Bonn. Unter anderem hat die Stadt Bonn auch die frühere OB Bärbel Dieckmann und den ehemaligen WCCB-Projektleiter und Stadtdirektor Arno Hübner verklagt. Naujoks soll 500.000 Euro zahlen, Dieckmann und Hübner sollen jeweils rund eine Millionen Euro als Schadensersatz zahlen.

Im Fall Naujoks hatte die dritte Kammer des Arbeitsgerichts die Klage unter anderem aus formalen Gründen abgewiesen: Die Stadt hätte ihre Ansprüche gegenüber Naujoks viel früher geltend machen müssen, also mit dem Tag, als der Schaden bekannt geworden sei. Zwar habe Naujoks gegenüber der Stadt mehrfach auf Geltendmachung der Verjährung verzichtet, dieser Verzicht betreffe aber nicht die tarifliche Ausschlussfrist von sechs Monaten, urteilte die Kammer. In Köln werden auch die Klagen gegen Dieckmann und Hübner verhandelt. Weil beide Beamte sind, finden diese Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Köln statt. Terminiert sind die Verfahren bislang noch nicht.

Mehr zum WCCB-Skandal in unserem Dossiers.

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