Wohnungspolizei in Bonn Stadt verschärft Kampf gegen illegale Vermietungspraktiken

Bonn · Seit Anfang des Jahres sind fünf Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern der Stadt Bonn als Task-Force im Einsatz, um zweckentfremdetem Wohnraum auf die Spur zu kommen. Nun verschärft die Stadt den Kampf gegen illegale Vermietungspraktiken.

 Blick auf die Burgstraße mit der Kirche St. Marien und die Fronhofer Galeria.

Blick auf die Burgstraße mit der Kirche St. Marien und die Fronhofer Galeria.

Foto: Friese

Kellerräume und Büros, die als Wohnungen umgewandelt und vermietet worden waren. Mietwohnungen, in denen Feriengäste untergebracht wurden, und Häuser, die sogenannte Medizintouristen nutzten: Seit Anfang des Jahres sind fünf Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern der Stadt Bonn als Task-Force, quasi als Wohnungspolizei, im Einsatz, um zweckentfremdeten Wohnraum auf die Spur zu kommen. In nicht wenigen Fällen wurden sie fündig.

Nun liegt ein erster Erfahrungsbericht vor und wird derzeit in den städtischen Ratsgremien und in den Bezirksvertretungen beraten. Das Fazit: Die Task-Force zur Überwachung der 2013 beschlossenen Zweckentfremdungssatzung soll zur Dauereinrichtung und dafür sieben zusätzliche Stellen eingerichtet werden.

Laut Bericht haben die beiden bisher im Außendienst beschäftigten Mitarbeiter der Task-Force über einen Zeitraum von drei Monaten mehr als 350 Wohneinheiten in 98 Objekten kontrolliert. Aufgrund der Hausbesuche und weiteren Ermittlungen – die drei Mitarbeiter im Innendienst sichteten unter anderem Bauakten und recherchierten im Internet, etwa nach Portalen für Monteurzimmer oder Ferienwohnungen wie „airbnb“ – wurden in dem Drei-Monats-Zeitraum 75 Anhörungen an Vermieter vermeintlich zweckentfremdeter Wohnungen versandt.

In den meisten Fällen lasse sich allerdings nur ein aktueller Sachverhalt nachweisen. Ob eine Verfehlung in der Vergangenheit vorlag oder sie in Zukunft weiter fortbestehe, sei nicht darstellbar. Zudem seien bei Recherchen vor Ort 25 Gebäude mit 200 Wohneinheiten ermittelt worden, in denen nicht nur der Tatbestand der Zweckentfremdung, sondern auch Verstöße gegen das Bauordnungsrecht festgestellt wurden.

Geahndet wurden die Verstöße bisher nicht. Ein Punkt, den die Politik kritisch bewertet. Stadtsprecherin Monika Hörig erklärt auf GA-Nachfrage: „Die durch die Außendienstkontrollen festgestellten Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung sowie die bauordnungsrechtlichen Verstöße müssen zunächst anhand der Bauakte überprüft werden, bevor eventuelle Abgaben an die Bußgeldstelle erfolgen können, wo dann gegebenenfalls entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet werden könnten“. Bislang sei es noch nicht zu solchen Verfahren gekommen.

„Die Sicherung von Beweisen gestaltet sich bei festgestellten Verstößen nicht einfach und dauert noch an.“ In Köln, wo die Zweckentfremdungssatzung seit 2014 gilt, hat die Stadtverwaltung ihrem Presseamt zufolge im Oktober 2016 gegen die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses eine Geldbuße von 5000 Euro verhängt, weil in dem Gebäude mindestens eine Wohnung dauerhaft leer stand. Die Frau ging gegen den Bußgeldbescheid vor. Vergeblich: Im April hat das Amtsgericht Köln den Bußgeldbescheid bestätigt.

Allerdings gebe es immer wieder vor allem aus Bad Godesberg kritische Stimmen, die die Vermietung an Medizintouristen, aber auch an Feriengäste insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten als positiv für den Stadtbezirk bewerteten. In Gesprächen mit Botschaftsvertretern sei zum einen deutlich geworden, dass das vorhandene Angebot an regulären Unterkünften für einen längeren Aufenthalt für Medizintouristen, wie Hotels und Pensionen, nicht ausreiche. Zum anderen böten reguläre Wohnungen den Patienten und ihren Angehörigen die Möglichkeit, ein geregelteres Familienleben zu führen, als dies in einem Hotel möglich wäre.

In diesem Sinne hatte sich bereits öffentlich der Bad Godesberger Bezirksverordnete und Vorsitzende des Vereins Stadtmarketing, Jürgen Bruder, geäußert. Allerdings sei er auch dafür, Wildwuchs einzudämmen.

Vor diesem Hintergrund hält es die Verwaltung für notwendig, die Satzung weiterzuentwickeln. Wohin die Reise gehen soll, ist noch offen: „Zum jetzigen Zeitpunkt können hierzu noch keine Angaben gemacht werden. Welche Sachverhalte tatsächlich nicht durch die Zweckentfremdungssatzung oder durch bauordnungsrechtliche Bestimmungen erfasst werden, wird man erst im Laufe der nächsten Monate beschreiben können, wenn die derzeit laufenden Verfahren abgeschlossen sind und bewertet werden können“, sagte Hörig.

Unterm Strich lassen für die Verwaltung die Erfahrungen der ersten drei Monate nur den Schluss zu, die Task-Force in Zukunft regulär einzusetzen: Es sollen dafür nun drei Stellen für den Innendienst und vier für den Außendienst geschaffen werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat sie für die letzte Ratssitzung vor der Sommerpause am 6. Juli vorbereitet.

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