Friedhelm Naujoks Stadt verliert erneut Prozess gegen Ex-Gebäudemanager

BONN · Die Stadt Bonn wird ihren kaltgestellten ehemaligen Gebäudemanager Friedhelm Naujoks nicht los: Im Streit um die Kündigung des hoch bezahlten Mitarbeiters vor dem Arbeitsgericht zog die Stadt am Mittwoch erneut den Kürzeren.

Die 5. Kammer gab erneut der Kündigungsschutzklage Naujoks' statt und erklärte auch die Kündigungen aus dem Jahr 2013 im Zusammenhang mit dem von Naujoks veranlassten Kauf und Einbau von angeblich gesundheitsgefährdenden Legionellenanlagen in Bonner Schulen für unwirksam.

Damit ist auch der zweite Versuch der Stadt gescheitert, den Ex- Chef des städtischen Gebäudemanagements von der Gehaltsliste streichen zu können. Naujoks stehen laut seinem bis April 2016 laufenden Vertrag 175.000 Euro Jahressalär zu. Dieses Gehalt, so erklärte Naujoks am Mittwoch am Rande des Prozesses, erhalte er aber schon lange nicht mehr.

Er lebe zurzeit von Arbeitslosengeld. Als er im Mai 2013 den ersten Kündigungsschutzprozess in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht gewann, liefen bereits zum zweiten Mal Kündigungen gegen ihn, eine fristlose und eine ordentliche. Anfang 2013 hatte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch nämlich dem SPD-Parteifreund im Auftrag des Stadtrates erneut gekündigt, weil der inzwischen im Zusammenhang mit den Legionellenanlagen angeklagt worden war. Im Oktober 2013 wurde Naujoks vom Landgericht freigesprochen.

Dieser Freispruch aber, so gab der Anwalt der Stadt zu bedenken, dürfe für die Entscheidung des Gerichts keine Rolle spielen. Denn maßgeblich sei die Situation zum Zeitpunkt der neuerlichen Kündigung gewesen. Doch alle Argumente der Stadt zogen nicht, denn das Gericht befand: Die ordentliche Kündigung sei schon rechtlich nicht zulässig gewesen.

Und die "außerordentliche Kündigung sei unter anderem aufgrund der zugunsten des Klägers zu berücksichtigenden Interessenabwägung unwirksam, bei der insbesondere zu berücksichtigen war, dass der Gebäudemanager zum Zeitpunkt der Kündigung bereits lange Zeit nicht mehr in dieser Funktion tätig war".

Die Stadt kann auch gegen dieses Urteil vorgehen, will aber, wie sie auf GA-Anfrage erklärt, erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, welchen Vorschlag sie dem Stadtrat macht. Der OB, dem von der Opposition vorgeworfen wurde, nicht nachhaltig genug gegen seinen Parteigenossen vorgegangen zu sein, als der im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal unter Betrugsverdacht geriet, erklärte am Mittwoch: "Das Urteil kommt für mich nicht überraschend."

Die Verwaltung habe dem Rat nachdrücklich empfohlen, von der Kündigung abzusehen mangels Erfolgsaussicht. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Stadt Naujoks weiterbeschäftigen - und bezahlen. Allerdings droht Naujoks noch ein Betrugsprozess: Er wurde im Fall WCCB angeklagt.

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