Anti-Graffiti-Aktion in Bonn Stadt verbietet Kirschblüten in der Altstadt

BONN · Da staunt der Laie, und der Bürger wundert sich. "Offensichtlich sind der Stadt die Graffiti lieber als das schöne Gemälde", meint Anne Dampf, Stammgast im Café Madame Negla, und schüttelt den Kopf.

Was sie und andere so erstaunt, ist eine Verfügung der Unteren Denkmalbehörde gegen die Gastronomin Negla Peshevar, die an der Breite Straße 60 in der Bonner Altstadt ein Lokal betreibt. Bis Ende der Woche soll die 30-Jährige das Kirschblüten-Motiv auf der Fassade wieder mit grauer Farbe überstreichen. Sonst drohe ihr ein saftiges Ordnungsgeld.

"Ich habe das in guter Absicht gemacht", sagt die junge Frau. "Die Mauer war andauernd vollgeschmiert mit hässlichen Graffiti, so wie dort", sagt sie und zeigt auf eine benachbarte Fassade. "Seit ich die Wand bemalt habe, kommt das nicht mehr vor. Mag sein, dass so mancher das Rosa kitschig findet, meinen Gästen und mir gefällt es aber."

"Die Fassadengestaltung entspricht nicht der Satzung zum Denkmalbereich Nordstadt", erklärt eine Sprecherin der Stadt Bonn. "Darin ist genau beschrieben, was Eigentümer beachten müssen, wenn sie Veränderungen an dem äußeren Erscheinungsbild der Häuser vornehmen, auch mit Hinblick auf die Gestaltung der Fassade."

Und diese dürfe nicht einfach eigenmächtig verändert werden, die Fassade müsse einen bestimmten Farbton haben. Das hätten Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde den Betreibern des Cafés Madame Negla auch vor Ort mitgeteilt und sich mit ihnen geeinigt, dass die Hauswand wieder in derselben Farbe gestrichen wird wie die restliche Fassade.

Verständnis für die Behörde zeigt Bezirksbürgermeister Helmut Kollig (SPD). "Die Betreiberin des Cafés hätte zumindest eine Genehmigung beantragen müssen", sagt er. Und die neue Fassade sei ja "nicht gerade unauffällig". Schließlich könne auch nicht jeder Einzelhändler jede Außenreklame anbringen, die er wollte.

"Das fordert nur die anderen heraus, auch ihre Fassaden zu verändern", meint Kollig. Die Stadt habe Negla Peshevar ja zugestanden, später ein mit Kirschblüten bemaltes Schild über die Fassade zu hängen.

"Mir tut das sehr leid für Frau Peshevar", sagt die Eigentümerin des Hauses, Margarete Brüning. "Mir persönlich hat das auch sehr gut gefallen."

Aber sie habe im Mietvertrag mit der Pächterin eindeutig aufgeführt, dass jede äußere Fassadenänderung der Genehmigung durch die Stadt unterliegt. "Ich hatte die Umgestaltung zwar nicht genehmigt, hätte aber auch nichts dagegen, dass es so bleibt - wenn es die Stadt erlauben würde", sagt sie.

"Tja, mir bleibt leider nichts anderes übrig, als es wieder überstreichen zu lassen. Ich will ja kein Ordnungsgeld zahlen", sagt Negla Peshevar. Ab nächsten Montag oder Dienstag wird das Gebäude wieder grau sein. Und die Gastronomin hofft, dass es nicht wieder die Graffiti-Sprüher anzieht.

Die Rechtslage

Die Stadt hat eine Satzung für den Denkmalbereich Nordstadt erlassen, die auf dem NRW-Denkmalschutzgesetz beruht. Wenn Hauseigentümer Veränderungen vornehmen wollen, ist dies erlaubnispflichtig. Das gilt auch für den Fassadenanstrich.

Dieser muss feuchtigkeitsdurchlässig sein und sich ins Erscheinungsbild der umgebenden Häuser einpassen. Der Umgang mit Graffiti ist im Denkmalschutz nicht geregelt, so das Presseamt. Sprich: Hauseigentümer können nicht zur Beseitigung der Schmierereien gezwungen werden.

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