Reinigung städtischer Gebäude Stadt steuert auf Prozess im Fall Stölting zu

Bonn · Die Gelsenkirchener Stölting-Gruppe und die Stadt werden sich wohl vor Gericht treffen. Nach Angaben des Presseamtes stellt der Konzern für Sonderreinigungsaufträge in Bonner Gebäuden einen höheren als den vereinbarten Stundensatz in Rechnung. Der werde vom Städtischen Gebäudemanagement (SGB) aber abgelehnt.

Stölting, mit Vierjahresverträgen im Wert von 3,37 Millionen Euro einer der größten Auftragnehmer der Stadt, ist außerdem im Streit um eine Überzahlung von 380 000 Euro nicht mehr vergleichsbereit, so das Presseamt.

Die Stadt hatte den Vergleich im März vorgeschlagen – und zwar in einer Art, die mancher Ratspolitiker inzwischen als bewusste Irreführung empfindet. Was war passiert? Das SGB hatte zwischen Juli 2014 und Mitte 2015 nach eigenen Angaben rund 380 000 Euro zu viel an Stölting überwiesen. Nach GA-Informationen waren das vor allem Sonn- und Feiertagszuschläge, auf die der Konzern keinen Anspruch gehabt haben soll.

Das führte dazu, dass statt vereinbarter 16 plötzlich 23 Euro pro Stunde fällig wurden. Als die Panne nach einem Hinweis der Linken auffiel, stoppte die Stadt zwei Monate lang die Zahlungen. Stölting wehrte sich: Die Düsseldorfer Konzernniederlassung, die den Bonner Auftrag ausführt, sei juristisch selbstständig und damit nicht an den mit der Zentrale ausgehandelten Stundensatz gebunden. Mit der monatelangen Überzahlung sei ein konkludenter Vertrag entstanden. Bedeutet: Vom konkreten Verhalten wird eine Absicht der Stadt abgeleitet, dauerhaft einen höheren Stundensatz zu zahlen.

Das klingt zwar kühn, die Verwaltung hält das Risiko eines Prozesses aber trotzdem für hoch. Sie empfahl dem SGB-Ausschuss schriftlich, einem Vergleich zuzustimmen. Stölting sollte 100.000 Euro erhalten und außerdem bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2018 einen Stundensatz von 18 Euro abrechnen dürfen. In den neuen Stundensatz seien Tariferhöhungen für die Reinigungskräfte eingerechnet, Stölting sei der Stadt mit diesem Deal entgegengekommen.

Innung: Verstoß gegen das Vergaberecht

Das sieht die Innung der Gebäudereiniger aber komplett anders. Die Tariferhöhung habe bei 2,5 Prozent gelegen, erklärt Bernhard Nordhausen, Geschäftsführer des Landesverbandes. Den Stölting-Stundensatz von 16 auf 18 Euro anzuheben, entspricht dagegen rund zwölf Prozent – und einer sechsstelligen Summe bis 2018. „Das wäre einer Neuvergabe des Auftrages ohne Ausschreibung gleichgekommen“, so Nordhausen. „Ein Verstoß gegen das Vergaberecht.“ Die Stadt bestreitet das und erklärt, Vergleichsverhandlungen seien nun einmal „von einem gegenseitigen Nachgeben geprägt“.

Trotz des Drängens der Verwaltung lehnte der SGB-Ausschuss den Vergleich im März ab, forderte ein externes Gutachten und schaltete das Rechnungsprüfungsamt ein. „Im Zweifel sollten wir einen Prozess riskieren“, findet der Vorsitzende Reinhard Limbach (CDU). Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt kritisiert, dass die Verwaltung den zweifelhaften Vergleich propagierte – „und das mit einem unzuverlässigen Partner“. Auch FDP-Fraktionschef Werner Hümmrich fühlt sich einseitig informiert. Das SGB habe es „geschickt verstanden, Nebel in die Vorlage zu bringen“. Er vermutet die Absicht dahinter, die Panne im eigenen Haus zu verschleiern.

Wie berichtet, wirft ein Insider der Firma Stölting Unregelmäßigkeiten bei den Stundenabrechnungen in städtischen Gebäuden vor. Der Konzern schweigt zu den Vorgängen in Bonn. (ga)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort