Prozess in Bonn Stadt Rheinbach auf Schmerzensgeld verklagt

RHEINBACH/BONN · War es Schicksal oder ein vermeidbarer Unfall? Um diese Frage dreht sich derzeit ein Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht. Auslöser des Verfahrens ist ein Baum: Am Morgen des 28. Oktober 2013 fiel eine Eiche an der L 492 im Rheinbacher Stadtwald auf den VW Polo einer 19-Jährigen aus dem Kreis Ahrweiler.

Sie und ihre 20 Jahre alte Beifahrerin aus Rheinbach wurden in dem Kleinwagen eingeklemmt. Nachdem die Feuerwehr sie aus dem Wrack herausgeschnitten hatte, kamen die zwei jungen Frauen ins Krankenhaus.

Vor allem die Fahrerin wurde schwer verletzt: Sie zog sich mehrere Brüche der Brustwirbelsäule zu. Zudem scheint der Vorfall psychische Folgen bei den Opfern hinterlassen zu haben.

Von der Stadt Rheinbach fordern beide nun Schmerzensgeld: Die Beifahrerin verlangt mindestens 5000 Euro, die Fahrerin 20 000 Euro Schmerzensgeld plus mehrere 100 Euro Schadensersatz.

An jenem Morgen war das Tief "Christian" mit Windböen von bis zu 100 Stundenkilometern über den Rhein-Sieg-Kreis gezogen. Die Klägerinnen gehen jedoch davon aus, dass das Umkippen des Baumes hätte verhindert werden können. Ihrer Meinung nach hat die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Offenbar war die Eiche von einem Brandkrustenpilz befallen. Dieser soll die Standfestigkeit schon so weit beeinträchtigt haben, dass der Wind mit dem Baum leichtes Spiel hatte. Fraglich ist, ob der Pilzbefall bei der letzten Überprüfung des Baumes im Juni 2013 bereits zu erkennen war.

Die Zivilrichter regten einen Vergleich an. Sie schlugen vor, dass die Stadt der Fahrerin 4500 Euro und der Beifahrerin 2000 Euro zahlt. Sollten sich die Parteien nicht bis Anfang Januar einigen, muss wohl ein Baumsachverständiger beauftragt werden.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 187/14 und 1 O 104/14

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