König-Fahad-Akademie in Lannesdorf Stadt hat ein Wiederkaufsrecht

BAD GODESBERG · Wie es nach der Schließung der König-Fahad-Akademie mit Gebäude und Grundstück weitergeht, steht noch nicht fest. Vor rund 20 Jahren hatte der Staat Saudi-Arabien das Areal in Lannesdorf gekauft.

Das geht aus einer nicht-öffentlichen Vorlage der Verwaltung hervor, die dem General-Anzeiger vorliegt. Demnach müsste die Stadt den damaligen Kaufpreis bezahlen, der bei rund 1,75 Millionen DM (rund 890.500 Euro) lag. Hinzu käme eine „Entschädigung von 50 Prozent des Zeitwertes für die aufstehenden Gebäude“.

Ob die Stadt von ihrem Recht Gebrauch machen möchte, sei wohl noch unklar, hieß es nach der Sitzung hinter vorgehaltener Hand. Das städtische Presseamt teilte auf GA-Anfrage mit, man werde sich derzeit nicht äußern.

Wie berichtet, hatte sich Oberbürgermeister Ashok Sridharan Ende September mit dem saudi-arabischen Botschafter über die Zukunft des Geländes in Lannesdorf unterhalten. Dabei stand laut Presseamt die Unterbringung der restlichen Schüler im Mittelpunkt. Dabei habe die Stadt dem Botschafter im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Unterstützung zugesagt, heißt es in der nicht-öffentlichen Stellungnahme darüber hinaus.

Auf welche Schulen sollen die Schüler der Fahad-Akademie?

Der Botschafter habe dargelegt, dass man die Akademie so bald wie möglich, spätestens aber Ende des Schuljahres schließen wolle. Sein vorrangiges Interesse gelte derzeit „der möglichst im Sinne der Schüler interessengerechten Abwicklung des Schulbetriebs und der Unterbringung der Schüler an anderen Schulen“, heißt es in der Vorlage. Welche das sein könnten, steht noch nicht fest.

Derzeit besuchten nach Aussage des Botschafters 48 Schüler die König-Fahad-Akademie. Er habe zugesagt, der Stadt eine Schülerliste zuzusenden. Erst auf deren Basis sei es möglich, „eine Aussage darüber zu treffen, wie die Schüler verteilt werden können“. Dann werde auch die Schulaufsicht aktiv.

Andere Themen, so zum Beispiel die Frage, wie die Liegenschaft künftig genutzt werden könnte, seien nicht näher erörtert worden. Welche Nachnutzung möglich sei, „wird derzeit ergebnisoffen geprüft. Eine diesbezügliche Festlegung oder Präferenz besteht gegenwärtig noch nicht“, so die Verwaltung.

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