Gericht in Köln weist Klage ab Stadt darf Leguane von Bonnerin in Obhut nehmen

Bonn · Eine Frau hatte zwei Leguane in ihrer Einzimmerwohnung über knapp eineinhalb Jahre freilaufend ohne Terrarium gehalten. Die Tiere Sarah und Aaron wurden jetzt ein Fall für das Kölner Verwaltungsgericht.

Gericht in Köln weist Klage ab: Stadt darf Leguane von Bonnerin in Obhut nehmen
Foto: dpa

Mit einem recht ungewöhnlichen Fall musste sich jetzt das Verwaltungsgericht Köln befassen: Eine Bonnerin hatte gegen die Stadt Bonn geklagt, deren Tierschutzbehörde die beiden Leguane der Frau in Obhut genommen hatte. Grund: Die Klägerin hatte die Tiere nicht artgerecht in ihrer Einzimmerwohnung gehalten. Stattdessen lebten die etwa ein Meter langen Tiere in der 24 Quadratmeter großen Einzimmerwohnung über knapp eineinhalb Jahre freilaufend und ohne Terrarium. Dem Gerichtsurteil zufolge war das tierschutzwidrig, die Stadt durfte die beiden grünen Leguane Aaron und Sarah also aus der Wohnung entfernen. Gegen das Urteil kann die Klägerin Berufung einlegen (Az.: 21 K 6578/18).

Leguane benötigen Platz und hohe Lufttemperaturen

Wie Kammervorsitzender Pierre Becker-Rosenfelder ausführte, benötigen die aus tropischen Gebieten stammenden Leguane zur artgerechten Haltung neben ausreichendem Platz unter anderem auch hohe Lufttemperaturen (25 bis 30 Grad Celsius) sowie eine Luftfeuchtigkeit von bis zu 95 Prozent. Diese Bedingungen habe die Klägerin dadurch zu erreichen versucht, indem sie die Heizung aufdrehte und mehrmals täglich Wasser im offenen Topf verdunsten ließ, bis ihre Fensterscheiben beschlugen. Nach einem Ausbruch eines Leguans erhielt die Amtstierärztin bei einer Kontrolle Kenntnis von den Haltungsbedingungen und ließ die Tiere anderweitig unterbringen. Kurz danach untersagte die Tierschutzbehörde der Klägerin das weitere Halten und Betreuen von Reptilien und ordnete den Verkauf der Leguane an einen neuen Tierhalter an.

Die Tierhalterin klagte dagegen und begründete dem Richter zufolge die Klage damit, die Leguane hätten bei ihr in Freiheit gelebt und "es besser gehabt als bei einer Unterbringung im Zoo". Aaron und Sarah seien "abwechslungsreich ernährt" worden und hätten "im Schrank schlafen, über in der Wohnung gespannte Seile und einen Katzenbaum klettern sowie in einer großen Plastikschüssel oder dem Spülbecken baden" können. "Die in der Wohnung vorherrschenden Bedingungen haben ausweislich tierärztlicher Gutachten nicht den Anforderungen einer artgerechten Haltung von Leguanen entsprochen", entgegnete Becker-Rosenfelder. Den beiden Leguanen hätte weder ein ausreichend sauberes Wasserbehältnis zur Verfügung gestanden noch seien Lufttemperatur und -feuchtigkeit artgerecht gewesen. "Die Tiere waren erheblich vernachlässigt gewesen". Ein von der Behörde festgestellter Bakterienbefall sei auf mangelhafte hygienische Bedingungen zurückzuführen. Trotz Häutungsproblemen und offenen Wunden sei keine tierärztliche Behandlung erfolgt. "Wir behandeln regelmäßig Tierschutzfälle, wie etwa bei Pferde- oder Rinderhaltung. Aber ein solcher Fall ist eher selten", sagte der Richter dem GA.

Kommt immer wieder vor

Die Erfahrung teilt auch die Stadt Bonn. Es komme immer wieder vor, dass herkömmliche Haustierrassen wie Hunde, Katzen oder Kaninchen, die schlecht gehalten würden, den Besitzern weggenommen werden müssten, sagte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann auf GA-Nachfrage. Leguane seien seiner Kenntnis erst einmal darunter gewesen. Grundsätzlich rate die Stadt allen Tierhaltern, sich vor der Anschaffung eines Tieres gut zu informieren, insbesondere bei exotischeren Tierrassen. So könnten beispielsweise Tierärzte, Zoologen oder spezielle Fachtierärzte bei der Beratung helfen.

Der Deutsche Tierschutzbund ist indes gegen die Haltung solcher Tiere: "Aus Tierschutzsicht ist eine artgerechte Haltung im Fall von exotischen Tieren in privater Hand kaum möglich, weshalb der Deutsche Tierschutzbund die Haltung dieser Tiere ablehnt", sagte Lea Schmitz von der Pressestelle. Oftmals seien die Halter überfordert, unterschätzten die Bedürfnisse der Tiere, die Größe, die sie erreichten, oder die Kosten. "Viele Exoten werden daher auch in den Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt", weiß Schmitz.

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