Rat befasst sich mit Schadenersatzklage Stadt Bonn will im WCCB-Prozess nicht in Berufung gehen

BONN · Nachdem das Landgericht Bonn Mitte April die Klage der Stadt gegen den ehemaligen WCCB-Investor Man-Ki Kim auf Feststellung eines Schadenersatzanspruchs abgewiesen hat, wird diese Akte wohl endgültig geschlossen bleiben.

Die Stadtspitze will dem Vernehmen nach dem Stadtrat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung an diesem Donnerstagabend vorschlagen, von einer Berufung abzusehen. Nach über vier Jahren Prozessdauer hatte der Vorsitzende Richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts, Stefan Bellin, verkündet, dass die Klage abgewiesen werde.

Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass Teile der Stadtverwaltung zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung für den Investor Kim im Dezember 2005 wussten, dass der Chef der Firma SMI Hyundai Corp. Bonitätsprobleme hatte und kaum das geforderte Eigenkapital von 40 Millionen Euro aufbringen konnte. Wie der GA erfuhr, wird die Ratsmehrheit dem Vorschlag wohl folgen.

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