Behördenposse Stadt Bonn verlangt doppelte Standgebühr

POPPELSDORF · Ein Obsthändler soll zahlen, obwohl er den Platz aufgegeben und auch schon einen Nachpächter hat. Wie konnte es dazu kommen?

 Michael Beckhaus vor seinem ehemaligen Geschäft in Poppelsdorf. Er hält die zweite Mahnung in den Händen.

Michael Beckhaus vor seinem ehemaligen Geschäft in Poppelsdorf. Er hält die zweite Mahnung in den Händen.

Foto: Nicolas Ottersbach

Man stelle sich vor, man bekommt eine Mietnachforderung für eine Wohnung, in der längst der Nachmieter wohnt. Wenig später gibt's eine Mahnung. Selbst nach einem klärenden Telefonat bleibt die Forderung bestehen.

Gibt's nicht? Gibt's doch! Und zwar bei Obsthändler Michael Beckhaus (51) aus Poppelsdorf. Er soll an die Stadt Bonn bis Ende des Jahres weiterhin Gebühren für eine Sondernutzung zahlen, die er zum 1. Juli gekündigt hat. Obwohl es bereits einen Nachpächter für die Fläche gibt – der ebenfalls ab dem 1. Juli zahlt. Die Stadt kassiert also doppelt. Die Summe, um die für Beckhaus monatlich geht: 400,50 Euro. Hochgerechnet auf das restliche halbe Jahr macht das genau 2403 Euro.

Beckhaus betreibt seinen Obstladen seit knapp 20 Jahren auf der Brücke der Clemens-August-Straße in Poppelsdorf, direkt über der Bundesstraße 9. „Ich hatte immer ein paar Probleme mit der Stadt, weil ich mein Geschäft vergrößern wollte“, sagt er. Seine Anliegen wurden immer abgelehnt. „Das war für mich der Grund, warum ich den Vertrag überhaupt gekündigt habe.“ Er versichert: Mit dem neuerlichen Streit habe das nichts zu tun.

Am Montag war die nächste Mahnung im Briefkasten

Beckhaus rief beim zuständigen städtischen Sachbearbeiter an und versuchte die Situation aufzuklären. Aber der hielt an der Forderung fest. „Er sagte mir, dass der Sondernutzungsvertrag für ein Jahr geschlossen worden sei und ich deshalb auch so lange bezahlen müsse.“ Beckhaus wusste sich nicht mehr zu helfen und vertraute der Behörde. Er überwies den Betrag von 400,50 Euro inklusive der Mahngebühren von neun Euro.

Als ihm aber auch befreundete Juristen sagten, dass das nicht rechtens sei, wandte sich Beckhaus an den General-Anzeiger. Auf die dann folgende Presseanfrage an die Stadt kam eine zügige Antwort: „Es handelt sich um ein Versehen unsererseits.“ Beckhaus habe zwar eine Sondernutzungserlaubnis für das Jahr 2017 erhalten. „In Folge des Betreiberwechsels muss er natürlich ab dem 1. Juli nur noch der neue Nutzer die Sondernutzungsgebühren entrichten“, so eine Sprecherin. Als Erklärung führt die Stadt an, dass versehentlich die Gebührenforderung nicht storniert worden sei, was nun nachgeholt werde. Beckhaus möchte das nicht so recht glauben. Kein Wunder: Am Montag hatte er die zweite Mahnung im Briefkasten.

Für sein Geschäft hat Michael Beckhaus jedenfalls einen neuen Platz gefunden – in der Markthalle in Pützchen. Zudem fährt er nun in einem mobilen Obstwagen herum, mit dem er unter anderem auf dem Wochenmarkt am Posttower steht. „Da muss ich keine Gebühren zahlen und bekomme sogar Strom und Wasser umsonst.“

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