Bauprojekt am Hauptbahnhof Stadt Bonn lehnt Forderung des Urban-Soul-Investors ab

Bonn · Rund acht Millionen Euro haben „Die Developer“ schon vom Kaufpreis für die ehemaligen Stadtgrundstücke abgezogen. Bei weiteren 4,4 Millionen Euro für die Ertüchtigung der Baufelder stellt sich die Kommune quer.

 Ein Teil des Urban-Soul-Projektes: Park- und Bürohaus sollen in Kürze in Betrieb gehen.

Ein Teil des Urban-Soul-Projektes: Park- und Bürohaus sollen in Kürze in Betrieb gehen.

Foto: Benjamin Westhoff

Zwischen der Stadt und dem Urban-Soul-Investor bahnt sich ein verschärfter Konflikt ums Geld an. Zwar hat Bonn schon 7,8 Millionen Euro für die baureife Erschließung der Grundstücke am Hauptbahnhof anerkannt, die „Die Developer“ aus dem Zech-Konzern vom Kaufpreis abziehen dürfen (Residualkosten). Bei weiteren 3,7 Millionen Euro stellt sich die Stadt aber quer.

Der Investor hatte diese Summe laut Presseamt für die statische Ertüchtigung der Baufelder auf dem sogenannten Nordfeld verlangt. Nachdem die Kommune Einwendungen erhoben hatte, reichten die Developer Rechnungen und Unterlagen nach. Für deren Prüfung blieb der Stadt eine Frist von drei Wochen, die am Dienstag abgelaufen ist.

Unterlagen von externen Beratern ausgewertet

Die Unterlagen seien von den externen Beratern aus der Firma Drees & Sommer sowie von der Ulke BauConsult GmbH ausgewertet worden, so Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. Und: „Die Einwendungen für Kosten zur statischen Ertüchtigung wurden aufrecht erhalten. Hierzu liegen Stellungnahmen der Ulke BauConsult GmbH vor, die dem Investor überreicht wurden.“

Weitere Abrechnungen in Höhe von knapp einer Million Euro hatte die Stadt zunächst „vorläufig“ abgelehnt. Davon würden nun aufgrund nachgereichter Unterlagen exakt 284.632,37 Euro anerkannt, so Hoffmann. Streitig sind damit insgesamt etwa 4,4 Millionen Euro.

Streit wird nicht öffentlich vor Gericht kommen

Laut Kaufvertrag für die ehemals städtischen Grundstücke wird dieser Streit allerdings keineswegs öffentlich vor einem Gericht ausgetragen. „Sollte eine endgültige Einigung der Parteien über die abgelehnten Kostenpositionen nicht zustande kommen, sieht der Vertrag mit dem Investor – insoweit abschließend – die Streitbeilegung durch einen Schiedsgutachter vor“, erläutert Hoffmann.  Es stehe den Parteien aber frei, „nachträglich und einvernehmlich ein anderes Instrument der Streitbeilegung festzulegen“ – also den Gang vor Gericht, Mediation oder ein Schiedsgerichtsverfahren.

Wie viel Bonn von den vereinbarten 23,5 Millionen Euro für die Grundstücke wirklich bekommt, ist offen. Laut Kaufvertrag sollten die abzugsfähigen Residualkosten bei 4,3 Millionen Euro liegen.

Vertrag enthält keine rechtsverbindlichen Vorgaben

Das Rechnungsprüfungsamt kritisiert, dass dieser Vertrag keine rechtsverbindlichen Vorgaben enthält, wie der Investor seine Ausgaben abzurechnen hat – und das, obwohl Drees & Sommer schriftlich vor diesem Risiko gewarnt hatten. Oberbürgermeister Ashok Sridharan, der den Vertrag 2017 genehmigte, steht deshalb unter schwerem Beschuss der Ratsopposition. Er versicherte kürzlich im Rechnungsprüfungsausschuss, er sei damals auf dieses Problem nicht hingewiesen worden.

Dem früheren Abteilungsleiter für Liegenschaften hat die Stadt wegen des Vertrags eine Schadensersatzforderung über 4,7 Millionen Euro angekündigt.

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