Reaktion auf Fachkräftemangel Stadt Bonn kürzt Öffnungszeiten in Kitas

Bonn · Der Personalmangel in den Bonner Kitas hat sich mittlerweile so zugespitzt, dass die Kitas ab August nur noch rund 45 Stunden in der Woche geöffnet haben werden.

 Symbolbild.

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Foto: picture alliance / dpa

Flexible und damit längere Öffnungszeiten in Kindertagesstätten sind für viele Eltern Gold wert. Vor allem für Väter und Mütter, die im Schichtdienst arbeiten, Überstunden einlegen oder zum Beispiel auf eine kurzfristige Terminverschiebung reagieren müssen. 23 der 70 städtischen Kitas in Bonn bieten bisher flexible Öffnungszeiten an, die zum Teil bis zu zehn Stunden über die im Kinderbildungsgesetz festgeschriebene Maximalbetreuungszeit von 45 Stunden in der Woche liegen.

Doch das soll sich bald ändern, kündigt die Stadtverwaltung in einer Mitteilungsvorlage für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses an. Der Personalmangel in den Kitas hat sich laut Jugendamtsleiter Udo Stein mittlerweile so zugespitzt, dass ab August diese Kitas wie alle anderen städtischen Einrichtungen nur noch rund 45 Stunden in der Woche geöffnet haben werden. Diese Änderung werde selbstverständlich in Absprache mit den Kitas und den Elternräten umgesetzt.

„Grundsätzlich finden wir flexible Öffnungszeiten natürlich richtig und wichtig für Eltern in bestimmten beruflichen Situationen“, sagte Stein. Schließlich seien viele Eltern aufgrund ihrer Arbeitszeiten und oftmals auch langen Anfahrtswege zum Job und zurück darauf angewiesen. Doch der aktuelle Fachkräftemangel, die damit verbundenen Personalausfälle und erhöhte Krankheitsfälle ließen es leider nicht zu, diese Regelung aufrecht zu erhalten, für die es auch keine gesonderte Finanzierung gebe, bedauerte der Amtsleiter.

Modellversuch mit Tagesmüttern bewährten sich nicht

Bei bis zu zehn Stunden, die manche Einrichtungen länger geöffnet hätten, handele es sich um einen „merkbaren Stundenanteil“. Ziel der Stadtverwaltung sei es, mit dieser Maßnahme Einschränkungen in der Betreuungszeit und die Einrichtung von Notgruppen, die in den vergangenen Monaten vermehrt notwendig gewesen seien, wieder reduzieren zu können. Denn dann stehe das Personal, das in den Kitas mit den längeren Öffnungszeiten zusätzliche bereitgestellt werde, in der regulären Betreuungszeit zur Verfügung.

Modellversuche mit Tagesmüttern, die die Randzeiten abdecken sollen, wie es die Stadt Bonn zuletzt in ihrer Einrichtung an der Zoppoterstraße in Tannenbusch ausprobiert habe, haben sich Stein zufolge nicht bewährt. „Das ist zum einen eine Personalfrage: Wer ist denn bereit, für ein zwei Stunden zur Betreuung der Kinder anzutreten? Das Modell war für Tagesmütter einfach nicht attraktiv genug.“ Zum anderen sehe er den Wechsel der Betreuungspersonen für Kinder, die sich schon viele Stunden in der Kita aufgehalten hätten, als schwierig an. „Die Gesellschaft müsste sich vielmehr dafür einsetzen, dass sich die Arbeitswelt an die Lebenswelt der Familien anpasst.“ Doch stattdessen sähen sich viele Berufstätige mit Kindern einer Entwicklung mit immer flexibleren Arbeitszeiten ausgesetzt, die letztlich auf dem Rücken der Familien ausgetragen werde.

(Dieses Video gehört zu einer Kooperation von GA und WDR)

„Unsere Aufgabe als Jugendamt ist es auch, darauf zu achten, dass die Kinder nicht überfordert werden“, sagte Stein. Ob die anstehende Reform des Kinderbildungsgesetzes etwas an der aktuellen Situation ändern wird, kann er noch nicht sagen. Der nun vorliegende Entwurf sehe unter anderem eine Regelung für die Betreuung in den Randstunden vor. Rund 100 Millionen Euro wolle das Land 2020 jährlich dafür NRW-weit bereitstellen. „Doch was nützen die zusätzlichen finanziellen Mittel, wenn uns die Fachkräfte fehlen?“, sagte Stein.

Suna Rausch, Vorsitzende des Jugendamtselternrats, bedauerte die geplante Kürzung der Öffnungszeiten. Die Stadt solle das auch mit den Elternvollversammlungen und nicht nur mit den Kita-Räten absprechen, forderte sie. „Die Verkürzung wird Eltern vor Schwierigkeiten in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellen und ist nur hinnehmbar, wenn dadurch weitere Notgruppen und ähnliches vermieden werden.“

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