Airbnb und Co. Stadt Bonn kontrolliert Mietobjekte

Bonn · Vermittlungsportale wie zum Beispiel Airbnb sind zur Zeit sehr gefragt im Netz. Die Stadt Bonn hat jetzt zur Prüfung illegaler Vermietung eine Vielzahl von Objekten kontrolliert.

Auch in der Region Bonn-Köln finden Interessierte auf dem Airbnb-Portal Tausende Unterkünfte angeboten. Erlaubt ist die Vermietung, wenn nicht mehr als 50 Prozent der Wohnung für gewerbliche Zwecke genutzt wird oder die Wohnung nur „vorübergehend“ vermietet wird. Um welchen Zeitraum es sich dabei handelt, ist in der Bonner Zweckentfremdungssatzung allerdings nicht geregelt.

Die entsprechende Satzung ist vor einigen Wochen nochmals für fünf Jahre verlängert worden. Damit will die Stadt verhindern, dass das ohnehin knappe Wohnraumangebot durch Vermietung an Touristen weiter verringert wird. Zusätzlich wurde eine inzwischen siebenköpfige Taskforce eingerichtet, die auf eigene Recherche und nach Hinweisen von Anwohnern tätig wird.

Nach Auskunft der Stadt Bonn wurden in einem Zeitraum von 13 Monaten 510 Wohneinheiten in 215 Objekten kontrolliert. Wie viele Fälle von illegaler Vermietung durch Airbnb aber darunter waren, wollte die Stadt nicht sagen. Sie äußere sich nicht zu einzelnen Vermittlungsportalen, heißt es.

Als problematisch sieht die Stadt die private Vermietung nur an, wenn eine Wohnung nur wechselnden Nutzern überlassen wird. Dies gelte aber erst ab Häusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, heißt es.

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