Brandbrief an den OB Stadt Bonn erlässt Kneipen in der Corona-Krise die Miete

Bonn · Die Bonner Stadtverwaltung erlässt Inhabern von Kneipen die Miete. Auf Hilfe warten dagegen Gewerbetreibende des Viktoriaviertels: Sie haben einen Brandbrief an den Oberbürgermeister geschrieben und fordern Unterstützung.

  Die Gewerbetreibenden des Viktoriaviertels fordern einen Mietnachlass: (v. l.) Johannes Roth, Norbert Volpert, Rambod Maleki und Sungkyu Chung.

Die Gewerbetreibenden des Viktoriaviertels fordern einen Mietnachlass: (v. l.) Johannes Roth, Norbert Volpert, Rambod Maleki und Sungkyu Chung.

Foto: Meike Böschemeyer/MEIKE BOESCHEMEYER

In einem offenen Brief an Oberbürgermeister Ashok Sridharan, die städtische Wirtschaftsförderung und den Rat haben der Vorstand der Gewerbegemeinschaft Viktoriaviertel und Mieter städtischer Gewerberäume im Karree die Unterstützung der Stadt bei der Mietzahlung während der Corona-Krise eingefordert. So fordern die Unterzeichner Lui Eick, Rambod Maleki und Johannes Roth im Namen der Mieter einen Erlass, mindestens einen Teilerlass der Kosten. Bereits vor Wochen hätten sie, so heißt es in dem offenen Brief, ihr Anliegen der Stadtverwaltung vorgetragen. Sie seien immer wieder mit Hinweis auf die noch ausstehende Entscheidung zum Thema „ins Leere gelaufen“.

Während der Fahrradladen Klingeling „nur“ einen Monat lang Umsatzeinbußen zwischen 50 bis 80 Prozent zu verzeichnen hatte, hätten sowohl die Gastronomiebetriebe „Café Blau“, „Iss dich glücklich“ und „Mandu“ als auch der Reiseveranstalter StattReisen noch längere Zeit hohe Umsatzeinbußen zu verkraften. „Die Existenz der betroffenen Gewerbetreibenden, die Arbeitsplätze der Mitarbeiter und die vorhandene Infrastruktur des Viktoriaviertels sind bedroht. Hier ist schnelle Hilfe vonseiten der Stadt gefragt“, steht in dem Brief.

Die Stadt hat bislang nur eine Stundung gewerblicher Mieten angeboten, geht nun aber darüber hinaus. „Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, dass bei rein gastronomischen Betrieben, die Mieter einer städtischen Liegenschaft sind und aufgrund der Geschäftsschließungen in den letzten Monaten keine Umsätze erwirtschaften konnten, auf Antrag die Miete für die Monate März bis Mai erlassen wird“, erklärte Stadtsprecherin Monika Hörig. In allen anderen Fällen müsse im begründeten Einzelfall geprüft werden, ob die Stadt auf Miete verzichten könne. Dazu sollen die Mieter individuelle Anträge stellen. Die Kommune schaut sich danach an, ob für den Mieter eine besondere Härte besteht – oder ob ihm auch eine bloße Stundung zuzumuten ist. Hörig: „Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn andere staatliche Zuschüsse gewährt wurden oder beantragt sind.“ Das genaue Verfahren zur Prüfung der Finanzlage der Mieter werde noch erarbeitet.

Die Frage, inwiefern die Umsatzeinbußen durch pandemiebedingte Einschränkungen des Geschäftsbetriebs auch der Vermieter zu tragen hat, ist von grundsätzlicher Natur: Viele Eigentümer halten sich dazu aber bedeckt. Die Aachener Grundvermögen, großer Vermieter in der Bonner Innenstadt von Immobilien wie dem Modegeschäft SinnLeffers, Karstadt, dem Schuhhaus Köchling und weiteren Läden in Remigius- und Sternstraße, teilte nur allgemein mit: „Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor nie dagewesene Probleme, für die Lösungen gefunden werden müssen. Es gilt, je nach aktueller Lage und abhängig vom jeweiligen Einzelfall, Wege zu finden, um diese Krise mit möglichst wenig Schaden für alle beteiligten Geschäftspartner zu überstehen.“ Die konkrete Frage, ob die Vermögensverwaltung des Kölner Erzbistums die Miete senke, beantwortete Sprecherin Sonja Nees mit Verweis auf die verabredete Vertraulichkeit mit den Mietern nicht. Auch von Mietern selbst war nichts zu erfahren.

Auch die Deutsche Bahn, die Flächen an den Bahnhöfen vermietet, hieß es eher allgemein: „Uns ist wichtig, unsere Mieter partnerschaftlich zu unterstützen. Als schnelle und pragmatische Lösung hatten wir unseren Mietern frühzeitig angeboten, ihre Mieten für April und Mai zu stunden“, so ein Bahnsprecher. Damit nahm die DB einen späteren Beschluss des Bundes vorweg, der es gewerblichen Mietern ermöglicht, von April bis Juni die Mieten zu stunden, ohne dass sie eine Kündigung fürchten müssen.

Thomas Kronefeld, Geschäftsführer der TK Fashion Group GmbH, hat ganz unterschiedliche Erfahrungen bei Gesprächen mit seinen Vermietern gemacht. Die Gesellschaft betreibt mehrere Modefilialen in NRW, unter anderem in Bonn einen Lieblingsplatz Store in der Wenzelgasse. „Grundsätzlich finde ich wichtig, dass Mieter und Vermieter sich an einen Tisch setzen“, sagt Kronefeld. Doch sein Bonner Vermieter signalisiere dazu bislang kaum Bereitschaft. In fünf Fällen sei es andernorts gelungen, Kompromisse zu finden, mit denen er gut leben könne, erklärt der Geschäftsmann. Aus seinen bisherigen Erfahrungen könne er sagen, „dass es einfacher ist, mit privaten Vermietern zu sprechen als mit großen Immobilienfirmen“.

Auf diesen Nenner bringt es auch Jannis Vassiliou, Vorstandsvorsitzender des Einzelhandelsverbands Bonn/Rhein-Sieg (EHV): „Die Pandemie ist eine weltweite Katastrophe. Da dürfen die Geschäftstreibenden nicht allein die Verluste tragen. Es wird auch von den Immobilienbesitzern Solidarität und Verantwortungsbewusstsein verlangt.“

Gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und dem Mieterbund strebt der EHV einen Musterprozess an mit dem Ziel, eine Pandemie wie die derzeitige als „Störung der Geschäftsgrundlage“ im Gesetz zu verankern. Nach Einschätzung von Bernhard von Grünberg vom Mieterbund könnte eine solche juristische Klärung allerdings Jahre dauern. Entscheidendes Argument für einen aus seiner Sicht erfolgreichen Prozessverlauf könnte die Mietminderung durch den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ sein. „Der Vermieter kann bei einer Pandemie auch an niemand anderen vermieten, weil eine Umnutzung nicht ohne Weiteres möglich ist.“

Sowohl Grünberg als auch Markus Gelderblom vom Eigentümerverein Haus und Grund raten Vermietern und Mietern, im Gespräch eine Einigung zu finden. Gelderblom betont auch, dass „nicht jeder Vermieter steinreich ist und das Geld hat, um Ausfälle zu kompensieren“. Unter seinen Mitgliedern seien beispielsweise Rentner, die von Mieteinnahmen ihren Lebensabend bestreiten. Noch einen weiteren Schulterschluss gibt es zwischen Mieterbund und Haus und Grund: Beide Interessenvereine fordern, der Bund möge einen Mietkostenfonds als Soforthilfe für Gewerbetreibende auflegen. Nach Gelderbloms Schätzungen müsste er einen Betrag von zwei bis drei Milliarden Euro umfassen. In welchem Umfang eine solche Soforthilfe von den jeweiligen Antragstellern zurückzuzahlen ist oder möglicherweise als Zuschuss erlassen wird, könne eine anschließende Prüfung ergeben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort