Neue Satzung zu Kinderbetreuung Stadt Bonn entlastet einkommensschwache Familien

Bonn · Mit der neuen Elternbeitragssatzung für die Kinderbetreuung in Bonn zahlen gutverdienende Eltern seit dem 1. August einen höheren Beitrag. Dafür können mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien betreut werden.

 Kinder spielen in einer Kindertagesstätte.

Kinder spielen in einer Kindertagesstätte.

Foto: picture alliance / Jens Büttner

Seit 1. August gilt in Bonn die neue Elternbeitragsatzung für die Kinderbetreuung in Kindergärten, in der Tagespflege sowie der Nachmittagsbetreuung in offenen Ganztagsschulen (OGS). Gutverdiener müssen nun tiefer in die Tasche greifen als bisher, zugleich werden mehr Bonner Familien mit geringen Einkommen finanziell entlastet.

Die Stadt führt nach einem Ratsbeschluss im März zwei neue Einkommensstufen ein für Familien, die mehr als 125.000 Euro oder mehr als 150.000 Euro jährlich verdienen. Haushalte mit solchen Einkünften seien bisher vergleichsweise weniger finanziell belastet gewesen als Eltern mit geringeren bis mittleren Gehältern. „Sie werden im Sinne eines sozialen Ausgleichs deshalb künftig höhere Beiträge entrichten müssen“, begründet die Verwaltung.

Bisher gab es zehn Einkommensstufen, nun gibt es zwölf. Beispiel: Familie, die zwischen 125.000 und 150.000 Euro verdienen, zahlen künftig für die umfassendste Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit 45 Wochenstunden im Monat 560 Euro. Liegt ihr Einkommen darüber sind 610 Euro fällig. In der alten Satzung lag der Höchstsatz bei 512 Euro monatlich in dieser Betreuungskategorie. Die Betreuung wird grundsätzlich günstiger, wenn Mädchen oder Jungen ein Alter von drei Jahren erreicht haben beziehungsweise in der OGS sind.

Für die meisten Haushalte mit Durchschnittseinkommen ändert sich mit der neuen Satzung nichts. Auf eine Anpassung der anderen Beitragsstufen hat die Stadt verzichtet.

Dafür wird der Kreis der Familien erweitert, die ihre Kinder beitragsfrei betreuen lassen können. Bisher zahlten Familien nichts, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Künftig gilt die Beitragsfreiheit auch für Familien, die auf Wohngeld angewiesen sind oder die einen Kinderzuschlag beziehen. Grundlage dieser Entscheidung ist das Gute-Kita-Gesetz. Eltern, deren Einkommen unter 24.542 Euro pro Jahr verdienen, müssen ebenfalls nichts zahlen. „Ich freue mich, dass damit 1300 weitere Familien, und so insgesamt etwa 4300 Familien in Bonn entlastet werden“, sagte Oberbürgermeister Ashok Sridharan über die neue Satzung.

Was die OGS-Betreuung betrifft, müssen Eltern ab einem Jahreseinkommen von mehr als 85.897 Euro statt bislang 180 Euro laut neuer Satzung 191 Euro zahlen. Das ist der Maximalbetrag, der nach einem Erlass des Bildungsministeriums zulässig ist. Haushalte mit Einkünften von mehr als 49.084 und weniger als 61.349 Euro werden dagegen entlastet. Sie zahlen 130 Euro statt bisher 150 Euro, da diese Gruppe der Einkommensstufe 5 bisher finanziell stärker belastet gewesen sei als andere.

Ab dem Schuljahr 2020/21 führt die Stadt Bonn zudem für alle Beitragsstufen in der OGS-Betreuung eine jährliche Erhöhung um drei Prozent ein. Der Höchstbetrag liegt dann ab August nächsten Jahres bei 203 Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort