Stadt, Verbraucherzentrale, Eigentümerverein Stadt Bonn empfiehlt Schutzmaßnahmen vor Starkregen

BONN · Hauseigentümer sollten sich schützen, denn der nächste Starkregen kann jederzeit kommen. Stadt, Verbraucherzentrale, Eigentümerverein Haus & Grund und Architekten empfehlen, Vorsorge zu treffen.

Bonns Tiefbauamtsleiter Peter Esch hat viele mit Regenwasser vollgelaufene Keller gesehen. Eine Geschichte geht so: Ein Hausbesitzer lässt sein Hab und Gut für 20.000 Euro gegen Starkregen schützen. Der Keller steht beim nächsten Unwetter wieder 30 Zentimeter unter Wasser. Die Rückstauklappe, die verhindern soll, dass das Abwasser vom vollen Kanal zurückdrängt, funktioniert tadellos. Aber die Regenrinnen haben die Monteure auf der falschen Seite des Hauses installiert. „Die Dachentwässerung hat nicht funktioniert, das Wasser von oben hat die Keller geflutet”, erklärt Esch. Der Fall ist wohl mit den Worten „Gut gedacht, aber nicht gut gemacht” einigermaßen trefflich beschrieben. Gerade zurzeit steigt wieder die Wahrscheinlichkeit schwerer Wärmegewitter und damit von Starkregen in der Region.

Trotz des genannten Beispiels empfehlen nicht nur Stadt, sondern auch die Verbraucherzentrale, der Eigentümerverein Haus & Grund und Architekten Hausbesitzern dazu, Vorsorge zu treffen. Wie die aussehen kann und was sie kostet, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Die Topografie spielt eine zentrale Rolle. Ist ein Bach in der Nähe, der zum reißenden Strom werden kann? Liegt das Haus am Hang? „Jeder sollte hinterfragen, ob sein Haus überflutungssicher ist. Auch wenn es bisher noch nie zu solchen Ereignissen gekommen ist oder wenn man auf einer Anhöhe wohnt”, empfiehlt Esch. Und ergänzt, dass es abseits von Bächen ebenfalls zu heftigen Überflutungen mit hohem Schadenspotenzial durch urbane Sturzfluten kommen kann. Bei manchen Eigentümern reiche zum Schutz eine Einfassung am Kellerlichtschacht oder eine Rückstausicherung im Hofgully für 150 Euro, andere bräuchten ein Fluttor vor der Tiefgaragenrampe für Tausende Euro.

Verbraucherzentrale bietet Leitfaden an

Auch die Verbraucherzentrale NRW hält genaues Hinsehen für sinnvoll. Verbraucherschützerin Fatma Öksüz hat einen Leitfaden für Interessierte aufgelegt. „Entscheidend ist, was sich in den Hausbereichen befindet, die in der Rückstauebene liegen”, sagt Öksüz. Diese gedachte Ebene ist jene, die unterhalb des öffentlichen Kanals liegt und damit besonders gefährdet ist (siehe Grafik). Hier sei der Einbau einer Rückstauklappe gerade dann sinnvoll, wenn Toiletten oder Waschbecken im Keller liegen. Auskunft über die Lage des Kanals erteilt die Stadt.

Öksüz bemerkt auch, dass viele Versicherungen die Kosten eines möglichen Schadens nur dann übernehmen, wenn eine solche Klappe nicht nur eingebaut ist, sondern auch regelmäßig gewartet wird. „Ich bin allerdings der Auffassung, dass es ausreicht, sich diesen Vorgang einmal von einem Techniker zeigen zu lassen und die jährliche Wartung selbst zu übernehmen und mit Fotos zu dokumentieren”, sagt die Rechtsanwältin.

Der fachgerechte Einbau einer Rückstauklappe ist in der städtischen Entwässerungssatzung übrigens vorgeschrieben, die Stadt übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden.

Doch die Sache mit dem Rückstaubecken ist noch ein wenig komplizierter. Der Bonner Ingenieur Werner Henneker weist auf einen weiteren Aspekt hin. „Bei Starkregen kann der Wasserdruck von außen schnell steigen. Es ist deshalb sinnvoll, einen Fachmann beim Einbau hinzuzuziehen, damit auch die Auswirkungen auf die Bodenplatte berechnet werden.”

Wasser kann über Türschwelle ins Haus kommen

Wasser kann noch auf anderem Wege ins Haus gelangen, nämlich über die Straße und damit direkt über die Türschwelle, durch Kellerschächte und -türen, ein undichtes Dach oder Regenrohre. Feuerwehr und Verbraucherschützer empfehlen, je nach Fall über den Einbau von Bodenschwellen, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen oder drucksicheren Kellerfenstern nachzudenken und die Keller bei Unwetterwarnungen leer zu räumen. Allerdings darf das Wasser durch Eingriffe nicht auf andere Grundstücke gespült werden, die Nachbarn könnten den Verursacher haftbar machen. Sowohl Stadt als auch Verbraucherzentrale beraten auf Anfrage.

Henneker und Esch betonen, dass es keinen „Gesamtschutz geben kann“, jeder Hausbesitzer trage Mitverantwortung für den eigenen Schutz bei Naturkatastrophen wie Starkregen. Das Kanalsystem sei nicht für Extremfälle ausgelegt. Das wäre nicht nur zu teuer. Der Platz im Straßenraum für dickere Kanäle fehle meist, so Esch.

Die Wartung und Reinigung größerer Kanäle wäre wesentlich aufwendiger, weil durch größere Durchmesser die Fließgeschwindigkeit langsamer wird. Die Feststoffe aus den Toiletten im Abwasser würden sich bei normalem Wetter viel stärker unten im Kanal absetzen.

Weitere Infos gibt es auf folgenden Internetseiten: www.bonn.de/@starkregen, www.verbraucherzentrale.nrw. Das Verbrauchertelefon Abwasser ist unter 0211/3809300 erreichbar.

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