Tödlicher Schuss auf Polizist in Bonn Staatsanwaltschaft nimmt Revision gegen Bewährungsstrafe zurück

Bonn · Nach dem tödlichen Schuss auf einen Polizeikollegen in Bonn ist ein 23-Jähriger im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen das Urteil eingelegt, nimmt diese aber nun zurück.

 Der angeklagter Polizist (l) sitzt beim Prozess im vergangenen Jahr im Landgericht neben seinem Anwalt Christoph Arnold.

Der angeklagter Polizist (l) sitzt beim Prozess im vergangenen Jahr im Landgericht neben seinem Anwalt Christoph Arnold.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nach dem Urteil gegen einen ehemaligen Bonner Polizisten Ende des vergangenen Sommers hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der 23-Jährige war von der 4. großen Strafkammer am Bonner Landgericht wegen eines tödlichen Schusses auf einen Kollegen der fahrlässigen Tötung schuldig befunden worden. Die verhängte zweijährige Freiheitsstrafe wurde gegen Zahlung von 3000 Euro zu Gunsten der Polizeistiftung NRW zur Bewährung ausgesetzt. Staatsanwalt Timo Hetzel hatte seinerzeit für eine dreijährige Haftstrafe plädiert.

Nun hat die Staatsanwaltschaft den Revisionsantrag zurückgenommen, wie deren Sprecher Sebastian Buß am Donnerstagmorgen auf Anfrage bestätigte. Offenbar konnte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe keine rechtlichen Fehler in dem Urteil finden und hätte es folglich mit der Empfehlung die Revision abzulehnen an den Bundesgerichtshof weitergeleitet. In solchen Fällen ist es üblich, dass die Staatsanwaltschaft ihren Antrag wegen der mangelnden Erfolgsaussicht von sich aus zurücknimmt. Bei Rechtsmittel der Revision werden – anders als bei der Berufung – nicht noch einmal die Umstände der Tat untersucht. Vielmehr wird das Urteil der vorherigen Instanz nur auf etwaige Rechtsfehler überprüft.

Bei der Bonner Anklagebehörde war seinerzeit nicht nur das im Vergleich zu den geforderten drei Jahren geringe Strafmaß sondern auch der unklare Tathergang auf Unverständnis gestoßen: Eine vollständige Aufklärung des Unglücksfalls sei nicht möglich gewesen, hatte der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff bei der Urteilsverkündung bedauert: Die Version des Verurteilten sei „außerhalb jeder Nachvollziehbarkeit“. Er habe seine Dienstwaffe überprüft, weil sie angeblich nicht im Holster eingerastet war, hatte der Schütze vor Gericht angegeben, als ihn ein Geräusch erschreckt habe. Dadurch habe er "unbewusst und reflexartig" abgedrückt.

Grundsätzlich bestand hinsichtlich des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung Einigkeit zwischen Anklage und Verteidigung, niemand unterstellte dem Schützen absichtlich auf seinen Kollegen geschossen zu haben. Was bis kurz vor dem eigentlichen Tatzeitpunkt geschah, war unstrittig: Auf dem Gelände der Bundespolizei in Sankt Augustin hatten die Kollegen ein Anti-Terror-Training mit sogenannten Rotwaffen absolviert: Die fühlen sich wie scharfe Waffen an, sind aber ungefährlich und zur Sicherheit signalrot lackiert. Im Rahmen der Übung wurde auch auf uniformierte Trainer geschossen, die dabei die Bösen spielten. Nach einer kurzen Mittagspause kehrten die Beamten ins Ramersdorfer Präsidium zurück, wo nach einer abschließenden Rettungsübung mit den unscharfen dann mit scharfen Waffen weitertrainiert werden sollte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort