Pützchens Markt Staatsanwalt ermittelt nach tödlichem Absturz

Bonn · Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt im Fall des tödlich verunglückten Arbeiters, der beim Abbau des Riesenrads aus rund 30 Metern Höhe abgestürzt war.

Nach dem Unglück beim Abbau von Pützchens Markt, bei dem ein Wanderarbeiter tödlich verunglückt war, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Wie Oberstaatsanwalt Robin Faßbender auf Anfrage sagte, habe die Behörde routinemäßig ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Leichnam des 31-jährigen Rumänen werde obduziert, um die genaue Todesursache herauszufinden. „Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keinerlei Hinweise, dass es sich nicht um einen Unfall gehandelt hat“, sagte Faßbender.

Die Staatsanwaltschaft arbeitet bei ihren Ermittlungen eng mit der Kölner Bezirksregierung zusammen. „Wir stehen noch ganz am Anfang“, sagte Faßbender. Das Amt für Arbeitsschutz in der Bezirksregierung untersucht, ob alle arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, verweist bei Anfragen allerdings auf die Bonner Ermittler. Gesicherte Erkenntnis ist laut Faßbender, dass der Verunglückte ein Sicherheitsgeschirr trug.

Sicherheitssystem Gegenstand der Ermittlungen

Auf die Frage, ob das Sicherheitssystem technisch einwandfrei war, die Bekleidung den Vorschriften entsprach und der Mann eine Unterweisung für den Abbau bekommen hat, sagte der Oberstaatsanwalt: „Das ist Gegenstand der Ermittlungen.“ Der Verunglückte war offenbar in der Mitte des 55 Meter hohen Rads damit beschäftigt, einen Kranhaken am Europastern im Radzentrum zu befestigen, als er abstürzte.

Die Betreiberfamilie des Fahrgeschäfts, das Bonner Schaustellerunternehmen Kipp und Söhne, wollte sich auch am Donnerstag nicht zum Unglück äußern. Aus zwei unterschiedlichen Quellen im Umfeld der Schausteller war zu hören, dass der Rumäne keine Kinder hatte. Zu den Hinterbliebenen gehört demnach seine Mutter.

Auch ein Angestellter der für Schausteller zuständigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) schaute sich die Situation nach dem Unfall an. Das bestätigte der Sprecher der Berufsgenossenschaft, Michael Wanhoff. Über die BGN sind angestellte Mitarbeiter von Schaustellern unfallversichert. Ergebnisse der hauseigenen Begutachtung teilte Wanhoff mit Blick auf die laufenden Untersuchungen nicht mit. „Grundsätzlich ist Arbeitsschutz Unternehmeraufgabe“, erklärte Wanhoff.

Eine Unfallverhütungsvorschrift gibt Auflagen vor. Darin heißt es unter anderem: „Der Unternehmer hat Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten sowie den Betrieb zu leiten und zu beaufsichtigen oder eine geeignete, über 18 Jahre alte Person damit zu beauftragen.“

Weiterhin habe er Abbauarbeiten zu stoppen, „wenn durch starken oder böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte die Gefahr besteht, dass Versicherte abstürzen oder durch herabfallende oder umfallende Teile verletzt werden“. Es war am Mittwoch sowohl regnerisch als auch windig.

Wie lange die Bezirksregierung das Riesenrad noch vor Ort untersucht, kann sie nicht sagen.

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