35 Fälle von Einbruchsdiebstahl Skrupellose Einbrecher am Bonner Landgericht verurteilt

Bonn/Zülpich · Sie brachen in Schulen, Kitas und eine Tafel in Zülpich ein: Wegen Einbruchsdiebstahls in insgesamt 35 Fällen wurden zwei Männer am Mittwoch vom Bonner Landgericht zu fünfeinhalb beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt.

Das Einbrecherduo war monatelang in Zülpich in alles eingestiegen, was „nicht niet- und nagelfest war“. Dazu gehörten Lagerräume oder auch Großküchen im Gewerbegebiet, Büros von Kirchengemeinden oder die Plünderung von Staubsauger-Münzautomaten in Autowaschanlagen. Aber sie besuchten nachts auch fünf Schulen und vier Kindergärten, verwüsteten sie und plünderten die Spinde der Kinder. „Das ist das Allerletzte“, so Klaus Reinhoff, Vorsitzender der 3. Großen Strafkammer, „dass öffentliche Einrichtungen, in denen der Staat Vorsorge für die Erziehung der Kinder trifft, grundlos verwüstet werden.“ Am Mittwoch wurden die beiden Angeklagten, 31 und 37 Jahre alt, verurteilt: Wegen Einbruchsdiebstahls in insgesamt 35 Fällen, Brandstiftung und Computerbetrugs müssen sie für fünfeinhalb beziehungsweise fünf Jahre und drei Monate in Haft.

Vor allem der Einbruch in die Zülpicher Tafel wurde von den Bonner Richtern schwer kritisiert: „Tiefer kann man nicht sinken“, hieß es im Urteil. In die Lagerräume einzubrechen und „wo die Ärmsten der Armen mit Lebensmitteln versorgt werden zu stehlen, ist nicht mehr akzeptabel“. In der Tafel hatte das Duo ein Sparschwein mit 150 Euro geplündert.

In Gebäuden hinterließen Einbecher immensen Schaden

Bei ihren Beutezügen entwendeten sie alles, was sie zu Geld machen konnten: Vor allem Laptops, Digitalkameras oder Playstations mit Zubehör und Spielen, dazu Navis oder ein Bügeleisen. In allen Gebäuden hinterließen sie einen immensen Sachschaden, der unverhältnismäßig war. „Meist viermal so hoch wie die Beute“, so das Gericht. Im Zülpicher Rathaus beispielsweise wurden allein 24 Türen aufgebrochen.

Den Einbruch ins Rathaus – mit einem nachgefertigten Schlüssel – haben die zumeist geständigen Angeklagten im Prozess vehement bestritten. Aber dem Älteren glaubten die Richter nicht: Er hatte eine Flasche Apfelsaftschorle mit seiner DNA-Spur im Rathaus zurückgelassen. Seine Lebensgefährtin, die als Putzfrau gearbeitet hat, soll ihn wiederholt mit Originalschlüsseln oder auch einer Scheckkarte mit Pin versorgt haben. Die mutmaßliche Komplizin, 38 Jahre alt, muss sich demnächst wegen Beihilfe vor dem Amtsgericht in Euskirchen verantworten.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten – Albert und Iris Stumm – verzichteten am Ende ebenso wie die Staatsanwaltschaft auf ein Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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