Kommentar zur strategischen Fahndung Sinnvolles Instrument

Meinung | Bonn · Im Kampf gegen Einbrecher (und andere schwere Verbrechen) gibt das neue Polizeigesetz der nordrhein-westfälischen Polizei – und damit auch der Bonner Behörde – ein weiteres, sinnvolles Instrument in die Hand: die strategische Fahndung.

Ohne konkreten Anlass können die Beamten, gedeckt durch das neue Polizeigesetz, Personen kontrollieren und die Personalien aufnehmen, Autos anhalten und durchsuchen oder auch Taschen genauer unter die Lupe nehmen.

Die Bonner Ermittler nutzen diese Möglichkeit seit einigen Tagen. Und das ist gut so. Denn überall dort, wo Polizisten (sichtbar) unterwegs sind, fühlen sich die Bürger sicherer. Außerdem werden potenzielle Kriminelle nicht tätig, wenn sie sich beobachtet fühlen. So werden Straftaten verhindert. Egal, ob mit oder ohne konkreten Verdacht kontrolliert wird.

Kritiker sagen, dass die „anlasslosen Kontrollen“ einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte bedeuten. Sie befürchten, dass die Ermittler ihre Macht missbrauchen könnten und die Maßnahme ein Schritt in Richtung Polizeistaat sei. Könnte jeder Beamte egal wann und egal wo von nun an jeden Passanten kontrollieren, wäre die Sorge gerechtfertigt. Dann wären die Bürger einer polizeilichen Willkür ausgesetzt, die niemand nachvollziehen könnte.

Doch dem ist nicht so. Es sind enge Grenzen gesetzt, wann die Polizei wie lange ohne Anlass tätig werden darf – und wo. Außerdem müssen berechtigte und vor allem begründete Verdachtsmomente bestehen. Nur dann kann die jeweilige Behördenleitung, in Bonn Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa, die Maßnahme anordnen. Somit kann von Willkür keine Rede sein. Hinzu kommt, dass die Beamten nicht jeden Bürger, jedes Auto, das sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufhält, genau unter die Lupe nehmen – selbst wenn sie es dürfen. Vielmehr nutzen sie ihre Erfahrung, um potenziell Verdächtige herauszufiltern. Und auf diese sollten die Bürger vertrauen.

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