Prozess vor dem Schöffengericht Seriendieb durch Zufall gefasst

BONN · EC-Karten und Ausweise in fremder Wohnung gehortet: Gericht verurteilt Drogenabhängigen zu zwei Jahren. Auf äußerst ungewöhnliche Art und Weise hat die Bonner Polizei einen 28 Jahre alten Seriendieb dingfest machen können, der innerhalb eines halben Jahres etliche Autos aufgebrochen hatte.

Am Donnerstag musste er sich vor dem Schöffengericht verantworten. Im August kamen ihm die Ermittler auf die Spur - mit Hilfe eines aus Bonn stammenden Häftlings. Der hatte in eine Brief an die Beamten darum gebeten, einen Bekannten aus seiner Wohnung zu werfen: Der 28-Jährige halte sich dort ohne seine Genehmigung auf.

Am 17. August fuhren die Polizisten zu der Wohnung, in der ein regelrechtes Chaos herrschte. Die Beamten fanden nicht nur viele Spritzen des heroinabhängigen Angeklagten, sondern auch eine ganze Reihe von Dokumenten, darunter Führerscheine und Kreditkarten. Schnell stellten die Beamten fest, dass diese aus einer Reihe von Autoaufbrüchen im Februar stammten.

Vor Gericht wiederholte der seit zwei Monaten in Untersuchungshaft sitzende 28-Jährige das Geständnis, das er im Laufe der Ermittlungen abgelegt hatte. Der hagere Mann schilderte, dass er nachdem er drei Jahre keine Drogen konsumierte hatte, Anfang dieses Jahres wieder in Kontakt mit seinem alten Umfeld gekommen war - der Rückfall hatte nicht lange auf sich warten lassen.

Um seine Drogensucht zu finanzieren, war er dann vor allem in Mehlem und Lannesdorf nachts auf Beutezug gegangen. Meist hatte er mit einem Nothammer die Scheiben der Autos eingeschlagen und nach Wertgegenständen durchsucht. Von dem Geld, das er erbeutete, hatte er sofort Drogen gekauft, Diebesgut wie Navigationsgeräte und Laptops in der Szene verkauft. Die Dokumente aus den Geldbörsen hatte er jedoch laut eigenen Angaben "aus Faulheit" in der Wohnung seines "Kollegen" liegen lassen.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Die Richter waren wie der Verteidiger der Auffassung, dass eine möglichst schnelle Drogentherapie "der beste Schutz der Allgemeinheit" ist. Aus diesem Grunde wurde der 28-Jährige gegen Auflagen haftverschont und auf freien Fuß gesetzt. Er muss sich unter anderem jeden Tag bei der Polizei melden und fest bei seiner Mutter wohnen.

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