Messerattacke in Lannesdorf Sechs Jahre Haft für Salafist - Richter: "Prototyp eines Fanatikers"

BONN · Sechs Jahre Haft und danach Ausweisung: Äußerlich gelassen nahm der 26-Jährige, der am 5. Mai in Lannesdorf mit einem Messer auf zwei Polizisten eingestochen hatte, das Urteil entgegen. Der Salafist trommelte mit den Fingern auf die Tischplatte, blickte zur Decke und nach rechts und links. Während der Urteilsverkündung war er - wie schon beim Einzug des Gerichts - demonstrativ sitzen geblieben.

Mit ihrem Urteil haben die Richter der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ein klares Zeichen im Umgang mit religiösen Extremisten gesetzt: Für die Messerangriffe auf mehrere Polizisten während der Demonstration wurde der Angeklagte zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Damit gingen die Richter drei Monate über den Antrag von Staatsanwältin Vanessa Weber hinaus, die eine Haftstrafe von fünf Jahre und neun Monaten gefordert hatte.

Schuldig gesprochen wurde der radikalislamische Salafist der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Landfriedensbruchs sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall.

Kammervorsitzender Klaus Reinhoff fand am Ende des an drei Verhandlungstagen durchweg ruhig geführten Prozesses deutliche Worte. Dass der aus Hessen stammende Salafist, der in Deutschland geboren wurde, aber die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, in seinem letzten Wort für sich in Anspruch genommen habe, für "alle Muslime" zu sprechen, sei eine "Anmaßung" gewesen.

Diese belege, dass der 26-Jährige, der mehrfach betont hatte, dass er das Gericht nicht anerkennt, an "grenzenloser Selbstüberschätzung" leide und "offensichtlich jeden Bezug zur Realität verloren" habe. In der Verhandlung sei laut Reinhoff "hoffentlich für jedermann zu erkennen gewesen, dass Sie der Prototyp eines Fanatikers sind". Er stufte den Salafisten als "brandgefährlich" ein.

Im Gegensatz zu vielen "in diesem Land lebenden" Muslimen, mit denen es nach der Einschätzung des Richters ein "friedliches Miteinander" gibt, respektiere der Angeklagte den Rechtsstaat nicht. Der Gelegenheitsarbeiter hat laut Urteil die Repräsentanten des Staates angegriffen, obwohl es dafür keinen Anlass gegeben habe.

Der Grund für das "Inferno" vor der König-Fahad-Akademie waren die von Mitglieder der rechtextremen Splittergruppe Pro NRW hochgehaltenen Schilder mit Mohammed-Karikaturen. Zunächst waren die Polizisten mit Steinen und Blumentöpfen beworfen worden. Dann hatte der 26-Jährige eine Absperrung durchbrochen und war mit einem etwa 22 Zentimeter langen Küchenmesser auf die Beamten losgegangen.

Die zwei an den Oberschenkeln schwer verletzten Polizisten, die beide operiert werden mussten, bekamen ein Schmerzensgeld zugesprochen. Der Angeklagte muss an den 35-Jährigen Beamten 8000 Euro zahlen, an dessen 30 Jahre alte Kollegin 4000 Euro. Laut Reinhoff war es "reiner Zufall" dass die Beamten die Attacken überlebt hatten. Der Angeklagte hatte im Prozess angegeben, dass der deutsche Staat das Zeigen der Karikaturen zugelassen habe und er deshalb so habe handeln müssen. Die Richter stellten nun klar, dass jemand, der sich "das Recht zur Selbstjustiz anmaßt, mit massivsten Konsequenzen rechnen muss".

Verteidiger Johannes Pausch teilte im Anschluss mit, dass sein Mandant das Urteil so nicht akzeptiere. Voraussichtlich werde man Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Wird das Urteil aber rechtskräftig, steht ob der Höhe der verhängten Strafe fest, dass der 26-Jährige ausgewiesen wird. Dies wird voraussichtlich geschehen, wenn er etwa die Hälfte der Strafe verbüßt haben wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort