Klage gegen Stadtwerke Bonn Schwerbehinderter fühlt sich diskriminiert

BONN · Weil ein schwerbehinderter Mann auf seine Bewerbung bei den Stadtwerken Bonn (SWB) eine schriftliche Absage erhielt, klagte er jetzt vor dem Arbeitsgericht Bonn. Der Konzern hätte ihn als Schwerbehinderten wenigstens zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen, lautet einer seiner Gründe für die Klage.

Der Mann wirft den Stadtwerken vor, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen zu haben. Sein Mandant sehe sich wegen der lapidaren Absage in Form eines Zweizeilers durch die SWB obendrein total diskriminiert, sagte der Klägeranwalt. Zumal er sich aufgrund von Gesprächen mit der Schwerbehindertenvertretung bei den SWB große Hoffnung gemacht habe, den Job bei der SWB-Tochter Energie und Wasser (EnW) zu erhalten.

Von irgendwelchen Versprechungen weiß SWB-Anwalt Rafael Schiwietz allerdings nichts. "Die Klage ist schon allein deswegen nicht zulässig, weil sie gegen die falsche Partei gerichtet ist", erklärt er. Denn der Kläger habe nicht die EnW als potenziellen Arbeitgeber verklagt, sondern die SWB-Holding.

Diese habe allerdings lediglich das Personalauswahlverfahren durchgeführt. Obendrein handele es sich bei den Stadtwerken nicht um einen öffentlichen, sondern um einen privatisierten Betrieb, auch wenn die Stadt Bonn als Kommune 100-prozentige Eigentümerin sei.

Das AGG schreibe indes nur öffentlichen Arbeitgebern vor, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. "Das heißt nicht, dass die Stadtwerke sich nicht um die Belange von Schwerbehinderten kümmern. Im Gegenteil, das tun sie sehr bewusst und gewissenhaft", sagt Schiwietz.

So habe man sich auch noch einmal näher mit der Bewerbung des Klägers befasst, doch leider erfülle er in keiner Weise die Voraussetzung für den Job als Sachbearbeiter bei EnW. Unter anderem fehle ihm die erforderliche Berufserfahrung.

Die Kammervorsitzende macht dem Klägeranwalt, der ohne seinen Mandanten zur Gerichtsverhandlung erschienen ist, keine Hoffnung auf Erfolg und rät ihm, die Klage zurückzuziehen. Sie verweist auf einen ähnlichen Fall, bei dem das Landesarbeitsgericht die Klage abwies. Auch dort hatte der Kläger die falsche Partei verklagt.

"Das habe ich meinem Mandanten ja auch geraten", räumt der Anwalt ein. Doch der Mann dränge auf eine Entscheidung. "Die ganze Sache hat ihn regelrecht angefressen", versucht er die Beweggründe seines Mandanten zu erklären. Das wundert die Richterin: "Eigentlich ist es doch eine ganz normale, freundlich gehaltene Absage", sagt sie. Die Kammer weist am Ende der Verhandlung die Klage ab. Ob die Klägerseite in Berufung geht, lässt deren Anwalt offen.

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