Café Madame Negla Schmierereien statt Kirschblüten

NORDSTADT · Den Beteiligten war klar, was passieren würde: Dass es nämlich nicht lange dauert und die Fassade des Café Madame Negla in der Bonner Altstadt ist mit allerlei hingeschmierten Kritzeleien und Graffitis verunziert.

 Café-Inhaberin Negla Pishevar musste die Hauswand aus Gründen des Denkmalschutzes Grau streichen. Seitdem wird sie immer wieder beschmiert.

Café-Inhaberin Negla Pishevar musste die Hauswand aus Gründen des Denkmalschutzes Grau streichen. Seitdem wird sie immer wieder beschmiert.

Foto: Johanna Heinz

Wie berichtet, musste Café-Inhaberin Negla Pishevar (30) die Fassade an der Breite Straße 60, die sie, um eben jene illegalen Sprüher und Zeichner fernzuhalten, rosafarben gestrichen und mit Kirchblüten verziert hatte, im September mit mausgrauer Farbe übermalen.

Die Untere Denkmalbehörde hatte ansonsten mit einer empfindlichen Ordnungsstrafe gedroht. Daher sind heute nur noch im Eingangsbereich Reste der knallbunten Bemalung übriggeblieben.

"Bereits einen Tag, nachdem ich die Fassade grau gestrichen hatte, waren die ersten Zeichnungen drauf. Grün, schwarz, rot, gesprayt, mit Buntstiften, Filzstiften, sogar mit Rechtschreibfehlern - alles war bisher dabei", sagt Pishevar. Die Café-Inhaberin hat die Wand immer wieder mit grauer Farbe überstrichen.

"Inzwischen habe ich aber keine Lust mehr, und es wird auf Dauer auch etwas teuer, immer wieder Farbe zu kaufen." In der Zeit, als die Fassade noch ihre bunte Bemalung trug, habe sie mit Schmierereien kein Problem gehabt, sagt sie. "Und mir hat die bunte Fassade deutlich besser gefallen, jetzt ärgere ich mich jeden Tag."

Die Stadt Bonn hatte im September so argumentiert: Die Fassadengestaltung sei weder genehmig gewesen, noch entspreche sie der Satzung zum Denkmalbereich Nordstadt. Darin sei genau beschrieben, was Eigentümer beachten müssten, wenn sie Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild der Häuser vornehmen, auch mit Hinblick auf die Gestaltung der Fassade.

Und diese dürfe nicht einfach eigenmächtig verändert werden, die Fassade müsse einen bestimmten Farbton haben. Denn die Stadt hat eine Satzung für den Denkmalbereich Nordstadt erlassen, die auf dem NRW-Denkmalschutzgesetz beruht. Wenn Hauseigentümer Veränderungen vornehmen wollen, ist dies erlaubnispflichtig. Das gilt auch für den Anstrich der Fassade. Er muss sich ins Erscheinungsbild der umgebenden Häuser einpassen. Der Umgang mit Graffiti ist im Denkmalschutz allerdings nicht geregelt.

Verständnis für die Behörde zeigte Bezirksbürgermeister Helmut Kollig (SPD). Schließlich könne auch nicht jeder Einzelhändler jede Außenreklame anbringen, die er wolle, sagte er im September. Außerdem habe die Stadt ja zugestanden, später ein mit Kirschblüten bemaltes Schild über die Fassade zu hängen. Besucher des Cafés in der Breite Straße zeigten da weniger Verständnis.

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