Landgericht verurteilt 1985 Plagiator Schlagerstar siegt über falschen Heino

BONN · Heino ist auch heute noch eine Marke, keine Frage. Auf seinem Album "Mit freundlichen Grüßen" covert die Schlagerlegende künstlerisch frei bekannte Songs von Rammstein, Die Ärzte, Sportfreunde Stiller und Marius Müller-Westernhagen. Vor 30 Jahren wurde der Star mit der dunklen Brille selber imitiert und ging dagegen gerichtlich vor.

Mit Erfolg: Der Sänger erwirkte im August 1985 eine Einstweilige Verfügung gegen den Berliner Sänger Norbert Hähnel. Das Bonner Landgericht untersagte dem Plagiator bei Androhung einer Ordnungsstrafe in Höhe von 500 000 Mark, den damals 47 Jahre alten echten Heino weiterhin öffentlich zu imitieren und persiflieren.

Wie der GA vom 10. August 1985 berichtet, war Hähnel mit seiner Band "Die tote Hose" am 31. Mai in den Bonner Rheinterrassen und am 17. Juni in Castrop-Rauxel aufgetreten. Auf dem Plakat waren "Heino und Gäste" angekündigt. Dabei habe der Berliner Sänger eine weißblonde Perücke und eine dunkle Sonnenbrille getragen.

Gegen diese Nachahmung legte der echte Heino gerichtliche Schritte ein. Im Antrag auf Erlass der Verfügung hieß es nach dem damaligen GA-Bericht, die Auftritte des Doppelgängers mit einer chaotischen Punk-Gruppe bewirkten bei der Mehrzahl von Heinos meist älteren Verehrern beiderlei Geschlechts eine "große Verwirrung". Außerdem verursache die Persiflage eine beachtliche Rufschädigung. Es sollte nicht die letzte gerichtliche Auseinandersetzung der beiden Heinos bleiben.

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