Vor Gericht verurteilt Schlafende Frau in Bonner Obdachlosenheim missbraucht und bestohlen

Bonn · Ein 27-jähriger Drogenabhängiger bestahl eine schlafende Frau in einem Bonner Obdachlosenheim und verging sich an ihr. In die Drogensucht stürzte er "aus Langeweile".

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Die Gelegenheit schien günstig für den 27-jährigen Bewohner eines Obdachlosenheims: Im Aufenthaltsraum traf er am 18. September 2017 gegen 13 Uhr auf eine Bewohnerin, die unter einer Decke auf der Couch lag. Die 34-Jährige hatte zuvor Methadon eingenommen und schlief tief. Der Mann witterte die Chance, leicht an Drogen zu kommen, die Obdachlose oft – wegen der ständigen Gefahr, bestohlen zu werden – eng am Körper tragen.

Da er alleine war, küsste er die Schlafende zum Test, ob sie ihn bemerkt, wiederholt im Gesicht. Als die 34-Jährige nicht reagierte, öffnete er ihre Hose und entwendete den in der Unterwäsche versteckten Tabak. Dabei nutzte er schamlos die Gelegenheit aus, sie länger im Intimbereich zu berühren.

Der Vorfall hätte nicht weiter geahndet werden können, wenn eine Videokamera, die in dem Fernsehraum installiert war, die Szene nicht aufgezeichnet hätte. Denn die Mitbewohnerin wachte am Ende zwar auf, erkannte auch noch den Dieb und schlug Alarm. Als die Polizeibeamten eintrafen, bestritt der Angeklagte aber den sexuellen Übergriff. Er räumte ein, dass er ausschließlich auf ihren Tabak scharf gewesen war. Den Beamten erklärte er noch, dass er wohl einen Fehler gemacht habe, aber das sei wohl nicht so schlimm. Dabei soll der Mann gelacht haben.

Videokamera überführt den Täter

Tatsächlich jedoch landete der 27-Jährige, ein geduldeter, passloser Afghane, in der Untersuchungshaft und schließlich auf der Anklagebank: Neben dem sexuellen Übergriff auf die schlafende Bewohnerin musste er sich für vier weitere Diebstahle verantworten. Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, hatte er wiederholt Kleidungsstücke in Kaufhäusern mitgehen lassen. Nach seiner Einreise als Asylsuchender – 7000 Euro hatte er dafür bezahlt – hatte der Sohn aus wohlhabender Familie „aus Langeweile“ angefangen, Heroin und Kokain zu rauchen – und erlebte den großen, auch sozialen Absturz.

Geduldeter Afghane nimmt „aus Langeweile“ Drogen

Erst im Berufungsprozess legte der 27-Jährige ein deutliches Geständnis ab: Für den Übergriff schäme er sich, erklärte er. Er verstünde selber nicht, warum er das gemacht habe. Schließlich wurde der Angeklagte wegen Diebstahls in fünf Fällen sowie sexuellen Übergriffs auf eine Person, die sich nicht wehren kann (ein komplett neuer Straftatbestand, den es erst seit Herbst 2016 gibt und auch hart bestraft wird) zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt.

Eine Bewährung kam – laut Urteil – trotz eines kalten Drogenentzugs in der U-Haft wegen der schlechten Sozialprognose nicht infrage.

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