Kommentar zu häuslicher Gewalt Schlägern ihre Grenzen aufzeigen

Bonn · Wer seinen Partner verprügelt, kann nun für bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das ist eine gute Nachricht, findet GA-Redakteurin Ayla Jacob.

Wer seinen Partner verprügelt, muss nicht nur damit rechnen, seiner Wohnung verwiesen zu werden oder eine Geldstrafe bezahlen zu müssen. Er kann nun auch in Gewahrsam genommen werden – und das längerfristig. Möglich macht dies das Polizeigesetz, das vor einigen Monaten verabschiedet worden ist. Bis zu zehn Tage können unbelehrbare Schläger hinter Gitter wandern. Auch in Bonn.

Eine eingehende Prüfung nämlich hat gezeigt, dass der Platz im Polizeipräsidium ausreicht, um die Schläger – falls nötig – länger als bisher in einer Zelle unterzubringen. Das ist eine gute Nachricht für die Opfer, deren Zahl leider stetig steigt. Und für die Ermittler, die häufig mehrmals am Tag mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden die Beamten bereits 426 Mal tätig, weil (in mehr als 80 Prozent der Fälle) Frauen misshandelt, geschlagen, erniedrigt wurden. 965 Mal mussten die Beamten im vergangenen Jahr eingreifen.

Viele der Opfer waren nicht zum ersten Mal betroffen: Häufig leben Frauen schon Monate oder gar Jahre mit der Gewalt. Und vertrauen sich niemandem an. Sie schweigen aus Angst, aus Scham. Das ist zwar nachvollziehbar. Aber es spielt dem, der prügelt, in die Karten. Denn das Schweigen der Opfer unterstreicht seine Macht. Nur dem Täter ist damit geholfen, dass der Schein nach außen gewahrt wird.

Doch häufig ist es so, dass nach Jahren der Demütigungen und Schläge der Wille der Opfer gebrochen wurde. Und sie die Gewalt als normal empfinden. Deshalb ist es so wichtig, dass misshandelte Frauen Hilfe bekommen. Und dass die Polizeibeamten weitreichende Möglichkeiten bekommen, die Schläger zu bestrafen. Damit sie merken, dass ihre Macht Grenzen hat.

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