Metropol in Bonn Schadenersatzfall nun beim Bundesgerichtshof

BONN · Im Denkmalschutzstreit um das frühere Metropol-Kino nutzt die Stadtverwaltung ihre letzte Chance: Sie ist vor den Bundesgerichtshof gezogen, um hohe Schadensersatzzahlungen abzuwenden.

Der Bonner Kaufmann Klaus Töpfer und seine Partner in der Metropol Immobilienmanagement GmbH verlangen rund fünf Millionen Euro, weil die Stadt 2006 den beantragten Umbau des denkmalgeschützten Hauses am Markt abgelehnt hatte.

Die Investoren konnten sich erst nach jahrelangem Rechtsstreit durchsetzen. Im November 2012 befand das Oberlandesgericht (OLG) Köln, dass die damalige Entscheidung der Verwaltung rechtswidrig gewesen sei. Gegen das Urteil ließ das OLG keine Revision zu.

Die Stadt Bonn betreibt nun eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof. "Dazu ist die im Dezember fristwahrend eingelegte Beschwerde nunmehr begründet worden", erklärte Isabel Klotz aus dem Presseamt.

Man hatte die Erfolgsaussichten inzwischen durch einen am Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt prüfen lassen. Einen Verhandlungstermin gebe es noch nicht, so Klotz. Parallel würden die Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite weitergeführt.

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