Kommentar zum Grundstücksverkauf am Erzbergerufer Ring frei zur Runde zwei

Meinung | Bonn · Unter Zeitdruck steht die Entscheidung über einen Verkauf des städtischen Grundstücks am Erzbergerufer nicht. Der Bonner Stadtrat sollte am Dienstag die Argumente für Verkauf an den Hotel-Projektentwickler oder für einen Erbpachtvertrag noch einmal diskutieren.

Die katholische Kirche weiß, wie man die Zeiten überdauert. Ihre wirtschaftliche Kraft zieht sie aus Immobilien, die oft seit Jahrhunderten kirchliches Eigentum sind. Es hat gute Gründe, dass ihre Kapitalverwaltungsfirma Aachener Grundvermögen immer wieder in Geschäftshäuser in der Bonner Innenstadt investiert: Immobilien in bevorzugter Lage sind eine sichere Bank, besonders während einer Zinsflaute.

Die Stadt Bonn ist gerade dabei, genau das Gegenteil dieser werterhaltenden Strategie zu tun. 3100 Quadratmeter am Rheinufer neben der Beethovenhalle sollen an einen Hotel-Projektentwickler verkauft werden. Zwar sind 4,1 Millionen Euro kein schlechter Preis, und mit dem Erlös will die Stadt ein Grundstück für Sozialwohnungsbau an der Wilhelmstraße erwerben. Doch für die Kommune und die Steuerzahler könnte es trotzdem ein schlechtes Geschäft sein. Das Filetgrundstück in einmaliger, zentrumsnaher Lage wäre endgültig raus aus dem Stadtbesitz und dem direkten Zugriff der Kommune in späteren Generationen entzogen.

Vorteile der Erbpacht

Dabei wäre ein Erbpachtvertrag eine gute Alternative. Die üblichen vier Prozent Pachtzins würden der Stadt rund 90.000 Euro jährlich einbringen, mit denen sie einen günstigen Kommunalkredit in der Größenordnung des angebotenen Kaufpreises finanzieren könnte. Damit könnte sie die Flächen für Sozialwohnungen an der Wilhelmstraße kaufen. Zusätzlicher Vorteil: Das Eigenkapital der Stadt würde wachsen, weil sie sowohl das neue Grundstück als auch die 3100 Quadratmeter an der Beethovenhalle in ihrem Eigentum hätte.

Die Stadtverwaltung könnte nun einwenden, dass sich auf die Ausschreibung kein Investor mit Pachtabsichten gemeldet habe. Das aber ist völlig logisch, wenn man den Bewerbern die Wahl lässt: Jeder Investor kauft lieber als zu pachten, wenn die Zinsen im Keller sind. Zu dumm, dass die Verwaltung die Vorrangigkeit der Erbpacht nicht in der Ausschreibung verankert hat – obwohl der Stadtrat genau das verlangt hatte.

Aber: Es ist noch nicht zu spät für eine zweite Runde. Ausschreibungen kann man aufheben. Falls dann kein Projektentwickler bereit sein sollte, auf einem Erbpachtgelände das Hotel neben der Beethovenhalle zu bauen, darf man das getrost als Zeichen sehen: Dafür, dass der Bedarf für ein weiteres 3-Sterne-Haus in Bonn wohl doch nicht so hoch ist, wie die Verwaltung trotz Protesten der Branchenfachleute meint.

Bedarf für ein 3-Sterne Hotel

Der plötzliche Zeitdruck, den sie aufbaut, existiert jedenfalls gar nicht. Das neue Hotel muss keineswegs unbedingt bis zum Beethoven-Jubiläum stehen. Auch im Jahr 2020 wird Bonn nicht mehr Gäste auf einen Schlag begrüßen, als es bei der Klimakonferenz Cop23 der Fall war. Und auch im November 2017 sind alle Teilnehmer untergekommen, notfalls eben in Köln.

Die Ratssitzung am Dienstagabend wird spannend: Lässt sich die Ratsmehrheit in dieser Frage von der Verwaltung treiben? Besonders bemerkenswert wäre das bei den Grünen. Sie wollten immer eine Erbpacht-Lösung für das attraktive Grundstück am Rhein. Und das mit Recht.

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