Luftreinhalteplan für Bonn Auf Abschnitt der Reuterstraße gilt bald Tempo 30

Bonn · Für Autofahrer wird es ernst: Ab 1. Januar 2020 soll auf der Reuterstraße zwischen Am Botanischen Garten/Kirschallee und Bonner Talweg nur noch Tempo 30 gelten. Damit soll das drohende Fahrverbot auf der Reuterstraße verhindert werden.

 Auf einem Abschnitt der Reuterstraße wird Tempo 30 eingeführt.

Auf einem Abschnitt der Reuterstraße wird Tempo 30 eingeführt.

Foto: Benjamin Westhoff

Ab 1.Januar 2020 soll auf der Reuterstraße zwischen den Straßen Am Botanischen Garten/Kirschallee und Bonner Talweg nur noch Tempo 30 gelten. Damit soll der CO2-Ausstoß so weit verringert werden, dass ein vom Verwaltungsgericht Köln festgesetztes Fahrverbot auf der Reuterstraße doch noch verhindert werden kann.

Die Maßnahme ist Teil des sogenannten Entlastungspaket Reuterstraße und im überarbeiteten Luftreinhalteplan für die Bundesstadt von der Bezirksregierung Köln verbindlich festgesetzt worden. Weitere Bestandteile des Luftreinhalteplans sind eine Änderung der Beschilderung auf den Autobahnen rund um Bonn, um die Verkehre vor allem in Richtung Süden von der Reuterstraße weg- und über die Autobahnen umzuleiten.

Wie berichtet, soll der Verkehr auf der A 565 aus Köln kommend ab dem Kreuz Bonn-Nord-Ost auf die A 59 Richtung Königswinter und über die Südbrücke (A 562) in Richtung Bad Godesberg gelenkt werden. Der auf der A 555 aus Norden kommende Verkehr wird ebenfalls über die Nordbrücke zum Kreuz Nord-Ost und dann über die Südbrücke gen Bad Godesberg geführt.

Wer aus Richtung Koblenz über die A 565 nach Bad Godesberg will, soll nicht mehr über die die Reuterstraße fahren, sondern über Nord- und Südbrücke. Das soll den Verkehr auf der Reuterstraße reduzieren, um dort einen gleichmäßigen Verkehrsfluss bei Tempo 30 möglich zu machen.

Aktuell werde noch geprüft, wie diese Beschilderung ausehen soll, teilte Vanessa Nolte dem GA auf Nachfrage mit. Wann ein Ergebnis vorliegt und es umgesetzt wird, konnte die Sprecherin der Bezirksregierung  Köln noch nicht sagen. Im Luftreinhalteplan ist auch die Rede von einer Zuflussdosierung des Verkehrs zur Reuterstraße über eine sogenannte Pförtnerung per Ampel an der  Anschlusstelle Poppelsdorf kombiniert mit einer Sperrung der Zufahrt von Endenich in Richtung Poppelsdorf, so Nolte weiter. Zu dieser Teilmaßnahme solle zunächst ein Gutachten beauftragt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Zusammenhang mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DHU) für den 14. Januar 2020 zu Vergleichsverhandlungen eingeladen. Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Köln 2018 entschieden, dass auf der Reuterstraße ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Motoren bis Euro 5 und älteren Benzinern sowie auf dem Belderberg ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie alten Benzinautos gelten solle.

Gegen das Urteil hat das Land Berufung eingelegt, über die schon im vergangenen Sommer verhandelt werden sollte. Der Termin wurde aufgrund des überarbeiteten Luftreinhalteplans dann auf Januar 2020 verschoben.

Grundsätzlich will die Stadt Bonn, so teilte sie am Mittwoch außerdem mit, mit einer Vielzahl von Maßnahmen wie beispielsweise Bus-Nachrüstungen, mehr Busse und Bahnen, mehr E-Fahrzeuge, bessere Fahrradwege und Verkehrsbeeinflussung einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität an den kritischen Punkten der Stadt erreichen – und so Fahrverbote auch auf dem Belderberg verhindern.

Ab 1.Januar 2020 soll auf der Reuterstraße zwischen den Straßen Am Botanischen Garten/Kirschallee und Bonner Talweg nur noch Tempo 30 gelten. Damit soll der CO2-Ausstoß so weit verringert werden, dass ein vom Verwaltungsgericht Köln festgesetztes Fahrverbot auf der Reuterstraße doch noch verhindert werden kann.

Die Maßnahme ist Teil des sogenannten Entlastungspaket Reuterstraße und im überarbeiteten Luftreinhalteplan für die Bundesstadt von der Bezirksregierung Köln verbindlich festgesetzt worden. Weitere verbindlich festgesetzte Bestandteile des Luftreinhalteplans sind eine Änderung der Beschilderung auf den Autobahnen rund um Bonn, um die Verkehre vor allem in Richtung Süden von der Reuterstraße weg- und über die Autobahnen umzuleiten. Die Stadt teilte am Mittwoch mit, sie gehe davon aus, dass die zuständigen Behörden im Land und bei der Bezirksregierung Köln diese Maßnahmen ebenfalls zeitnah umsetzen werden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Zusammenhang mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am 14. Januar 2020 zu Vergleichsverhandlungen eingeladen. Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Köln vor fast einem Jahr bestimmt, dass auf der Reuterstraße ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Motoren bis Euro 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 sowie auf dem Belderberg in der Bonner City ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benzinautos der Klassen Euro 1 bis 3 gelten solle.

Land NRW hatte Berufung eingelegt

Gegen den Richterspruch hatte das Land NRW Berufung eingelegt, über die im Sommer verhandelt werden sollte. Der Termin wurde aufgrund des überarbeiteten Luftreinhalteplans auf Januar verschoben. Grundsätzlich will die Stadt Bonn, so teilte sie außerdem mit, mit einer Vielzahl von Maßnahmen wie beispielsweise Bus-Nachrüstungen, mehr Busse und Bahnen, mehr E-Fahrzeuge, bessere Fahrradwege und Verkehrsbeeinflussung einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität an den kritischen Punkten erreichen - und so Fahrverbote auch auf dem Belderberg zu verhindern.

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