Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft Räuberinnen schlagen mit einer Hantelscheibe zu

Bonn · Die Bonner Staatsanwaltschaft klagt zwei Frauen wegen schweren Raubes an. Das 51-jährige Opfer hatte das Duo zuvor bei sich wohnen lassen.

 Die Staatsanwaltschaft klagt zwei Frauen an. Sie sollen eine 51-Jährige beraubt haben.

Die Staatsanwaltschaft klagt zwei Frauen an. Sie sollen eine 51-Jährige beraubt haben.

Foto: dpa

Tagelang sollen die beiden Frauen ihr Gast gewesen sein und regelmäßig in der Wohnung der 51-Jährigen ein- und ausgegangen sein: Am Abend des 5. Juli 2016 jedoch soll das ihr vertraute Duo vor der Wohnungstür gestanden haben, um sie zu berauben.

Davon jedenfalls geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die die beiden 36 und 38 Jahre alten Frauen wegen gemeinschaftlichen, schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt hat. Der räuberische Angriff sei für die Wohnungsinhaberin so überraschend gekommen, dass sie sich nicht mehr habe wehren können. Aber auch, weil die beiden Angeklagten sehr brutal vorgegangen sein sollen.

Laut Anklage wurde die 51-Jährige von der Jüngeren sofort an den Haaren gepackt, ins Wohnzimmer gezerrt und dort in einen Sessel gedrückt. Dabei habe sich die Jüngere so auf die Überfallene gesetzt, dass sie keine Chance gehabt habe, sich zu befreien. Die Ältere soll der Jüngeren eine Hantelscheibe, die auf dem Boden gelegen hatte, gereicht haben.

Mit dem 1,5 Kilogramm schweren Gewicht soll die 51-Jährige einen Schlag auf den Hinterkopf abbekommen haben, auch sei ihr noch mit Ohrfeigen und Faustschlägen zugesetzt worden sein. Anschließend seien die beiden Frauen mit 250 Euro und Papieren aus dem Portemonnaie und einer Lederjacke geflüchtet. Die 51-Jährige habe noch versucht, die Räuberinnen zu stoppen, aber ein Schwindelanfall und Übelkeit hinderten sie. Einen Tag später kam sie als Notfall in die Uni-Klinik.

Die Angeklagten sind seit Jahren justizbekannt: Beide haben jeweils 14 Vorstrafen im Register, unter anderem wegen Diebstahls, Computerbetrugs, Drogenbesitzes oder auch Schwarzfahrens. Beide haben sie bereits Hafterfahrung. In dem angeklagten Fall belasten sie sich gegenseitig, die Haupttäterin zu sein.

Die Jüngere behauptet, der Raubüberfall sei eine Idee der Älteren gewesen, die Ältere hingegen beteuert, sie habe „nichts gemacht“, sie habe sich lediglich mit ihrer ehemaligen Gastgeberin „unterhalten“. Der Prozess findet vor der vierten Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts statt. Bei einer Verurteilung wegen schweren Raubes müssen die beiden Frauen mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft rechnen.

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