Ungebetener Hochzeitsgast vor Gericht Rabiater Kuchendieb in Bonn verurteilt

Bonn · Immer wieder sorgte ein heute 41-Jähriger für seltsame Auftritte. Als er bei einer Hochzeitsfeier zum Messer griff, schlug die Polizei zu. Jetzt stand er in Bonn vor Gericht.

Immer wieder sorgte ein heute 41-Jähriger für seltsame Auftritte und stand nun vor Gericht. Im Oktober 2016 erschien er als ungebetener Hochzeitsgast in der Bad Godesberger Stadthalle und bediente sich am Kuchenbuffet. Als er zum Kuchenmesser griff, rief das die Polizei auf den Plan. Am Freitag hat das Bonner Landgericht den Mann unter anderem wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt.

Von einer Unterbringung in eine psychiatrische Klinik wurde abgesehen. Ein Gutachter hatte bestätigt, dass der Angeklagte unter einer schizophrenen Psychose leidet, aber nicht gefährlich ist. Der Mann selbst weiß um seine Wahnvorstellungen und Verfolgungsvisionen, die er nur seiner Adoptivmutter anvertraut hat, um nicht als „bekloppt“ zu gelten. Der Vorfall in der Stadthalle liegt fast drei Jahre zurück: Damals hatte „der irre wirkende Gast“ das Kuchenbuffet geentert und zum Kuchenmesser gegriffen. Eine Kellnerin bekam Panik, glaubte alle in Gefahr und alarmierte die Polizei.

Tritte gegen Polizisten

Der Auftritt des 41-Jährigen endete im Tumult: Denn gegen seine Festnahme hatte sich der Kuchendieb mit Kopfnüssen und Tritten gegen sechs Polizeibeamte gewehrt, ehe er fixiert werden konnte. Das Messer jedoch, so hieß es im Urteil, hatte er zu diesem Zeitpunkt längst zurückgelegt.

In den Monaten nach dem Eklat am Kuchenbuffet war der Mann wiederholt auffällig geworden: Unter anderem hatte er in der Stadtbahnlinie 66 an der Haltestelle Vilich-Müldorf lautstark verhindern wollen, dass ein Schwarzafrikaner einsteigt. Eine 29-Jährige stellte ihn wegen seiner ausländerfeindlichen Gesinnung zur Rede, wehrte sich dann jedoch gegen einen Schwall an Beleidigungen, in dem sie sich ihre Kopfhörer ins Ohr steckte. Das brachte den Angeklagten dazu, in der Straßenbahn zwei Notbremsen zu ziehen, um „das jetzt zu klären“. Auch in diesem Fall war die Polizei alarmiert worden, gegen seine Festnahme hat er sich erneut heftig gewehrt.

41-Jähriger muss nicht zurück in psychiatrische Klinik

Geliebt scheint der Mann auf der Anklagebank nicht zu sein: Bereits seine Mutter hat ihn als Säugling im Stich gelassen. Eines Tages hat die alkoholkranke Frau die Haustür zugeschlagen und den schreienden Jungen sich selbst überlassen, bis eine Nachbarin sich erbarmte. Er hatte noch Glück, weil die Schwester seiner Mutter und ihr Mann ihn adoptiert haben. Dennoch fiel der Junge bald in der Schule auf, mit zwölf Jahren musste er in ein Internat für schwer erziehbare Kinder. Die Realschule schaffte er noch, auch eine Maurerlehre und ein paar Jahre auf dem Bau. Aber es folgten Drogen, Alkohol, kleine Straftaten und zahlreiche Aufenthalte in der Psychiatrie.

Nach dem Urteil kommt der Angeklagte, der die vergangenen neun Monate vorläufig in der Psychiatrie untergebracht war, wieder auf freien Fuß. Als Auflage muss er bei seinen Adoptiveltern wohnen, bis er einen Platz in einem betreuten Wohnheim hat.

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