Gerichtsverfahren Prozess platzt nach Tod der Zeugin

Bonn/Euskirchen · Am Bonner Landgericht sollte sich am Montag ein 31-Jähriger Euskirchener wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verantworten, doch dazu kam es nicht. Das mutmaßliche Opfer starb überraschend.

Verschlossene Türen am Montag vor dem Gerichtssaal S 0.11 des Bonner Landgerichts; die übliche Gerichtsrolle im Schaukasten war nicht ausgehängt; die Auskünfte zunächst sparsam. Terminiert hatte die 4. Große Strafkammer ein Verfahren gegen einen 31-Jährigen aus Euskirchen, der sich wegen vierfacher Vergewaltigung, Körperverletzung und auch Freiheitsberaubung verantworten sollte. Aber wie kurz vor dem Prozess bekannt wurde: Die wichtigste Person fehlte. Denn das mutmaßliche Opfer Katja F. (Name verändert) ist im Dezember 2017 überraschend an den Folgen einer Infektion im Krankenhaus gestorben. Damit steht die zentrale Zeugin nicht mehr zur Verfügung.

Am Montag ließ die Bonner Kammer unter Vorsitz von Josef Janßen den Prozess erst mal platzen. Wegen zusätzlichen Aufklärungsbedarfs, wie es hieß. Denn so ein Vergewaltigungs-Verfahren ohne Zeugin sei sehr ungewöhnlich und ist normalerweise - wie ein Insider es formulierte - auch der „Exitus für so einen Fall“, in dem Aussage gegen Aussage steht. Auch wenn der Tod der 21-Jährigen - laut Anklage - keinen direkten Zusammenhang mit dem angeklagten Sexualverbrechen hat, wollen die Richter dem Fall weiter nachgehen: Unter anderem soll der Obduktionsbericht abgewartet werden.

Es gibt noch eine zweite Überraschung: Erst kurz vor dem gestrigen Termin wurde bekannt, dass der Angeklagte bereits wegen Vergewaltigung in Trier vor Gericht gestanden hat und freigesprochen wurde. Die Hintergründe dieses Falls sind der Kammer unbekannt; die Akten jetzt auf dem Weg nach Bonn. Die aktuellen Vorwürfe gehen ins Jahr 2013 zurück. Katja F., damals 17 Jahre alt, hatte drei Jahre später einem Therapeuten von den angeblichen brutalen sexuellen Übergriffen ihres Freundes erzählt.

Der Psychologe hatte ihr dringend geraten, die Straftaten anzuzeigen; das hat sie Ende 2016 auch getan. Der Fall wurde von der Bonner Staatsanwaltschaft schließlich angeklagt: Demnach soll der 31-Jährige seine damalige Freundin innerhalb von 48 Stunden wiederholt grausam misshandelt, mit dem Tod gedroht, falls sie ihren Widerstand nicht aufgibt, und sie auf verschiedene Weise zum Sex gezwungen haben; dabei hatte er die Wohnung von innen abgeschlossen.

Sein Mandant fühle sich unschuldig, erklärte am Montag sein Verteidiger Albert Stumm am Rande des geplatzten Prozesses. Der Anwalt wies auch auf die großen Schwierigkeiten des Verfahrens hin und dass die Chance für einen Freispruch - nach dem Tod der Zeugin - sehr groß sei. Der Angeklagte wiederum scheint das Gericht nicht allzu ernst zu nehmen. Am Montag erschien er - obwohl geladen - gar nicht erst zum Prozess. Anwalt Stumm zeigte sich überrascht: „Eine Erklärung habe ich nicht.“ Das Verfahren soll nun im April starten.

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