Tödliche Schussabgabe im Polizeipräsidium Prozess gegen Polizisten beginnt am 15. August

BONN · Nach der tödlichen Schussabgabe auf den Polizeibeamten Julian Rolf muss sich ein Beamter ab August vor dem Bonner Landgericht verantworten. Dem Mann wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Im Fall des im November des vergangenen Jahres getöteten Polizisten Julian Rolf hat das Bonner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung gegen einen anderen Polizeibeamten zugelassen. Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Freitagnachmittag mitteilte, sei das Hauptverfahren offiziell eröffnet, erster Verhandlungstag der zuständigen 4. Großen Strafkammer soll am Donnerstag, 15. August, sein. Zunächst sind drei weitere Verhandlungstermine bis zum 2. September angesetzt. Die Anklage richtet sich gegen einen heute 23 Jahre alten Kollegen des Getöteten.

Die Staatsanwaltschaft geht nach ihren bisherigen Ermittlungen davon aus, dass der Mann vor einem Schießtraining im Polizeipräsidium Ramersdorf am 26. November 2018 seine scharfe Dienstwaffe auf den Kollegen richtete und abdrückte, wohl in der irrigen Annahme, er halte eine sogenannte Rotwaffe in Händen. Mit einer solchen, nicht scharfen Waffe hatten die beiden zuvor auf dem Gelände der Bundespolizei in Sankt Augustin geübt. Am Nachmittag desselben Tages stand allerdings eine weitere Trainingseinheit an. Dafür mussten die Polizisten sich umziehen und ihre scharfen Dienstwaffen bereithalten. Im Zuge dessen löste sich ein Schuss aus der Waffe des Angeklagten, die Kugel schlug Julian Rolf durch den Hals, an den Folgen des Durchschusses starb der 23-Jährige am 10. Dezember.

Der Anwalt des Angeklagten teilt zwar die Auffassung der Staatsanwaltschaft einer fahrlässigen Tötung. Er stellt allerdings den Hergang anders dar. Sein Mandant habe den Schuss unabsichtlich in einem Schockmoment abgegeben. Er habe keinesfalls die Waffe in einem spielerischen Moment direkt auf den Kollegen gerichtet in der Annahme, es handle sich um eine Rotwaffe. Der Verteidiger erklärte nach der Anklageerhebung im Mai, sein Mandant habe nicht nur über die Familie des Getöteten Leid gebracht, sondern auch über sich selbst.

Zu erwarten ist ein Indizienprozess. Augenzeugen, die die Situation direkt beobachtet haben, gibt es offensichtlich nicht. Zwar sollen nach Informationen des General-Anzeigers zwei weitere Kollegen im selben Gang gewesen sein. Allerdings eilten sie erst zu den beiden Kollegen, nachdem sich der Schuss gelöst hatte, und leisteten Erste Hilfe.

Für fahrlässige Tötung sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung könnte im Grundsatz auch das Bonner Amtsgericht verhandeln. Die Anklageerhebung vor dem Landgericht begründete die Staatsanwaltschaft unter anderem mit der besonderen Bedeutung des Verfahrens.

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