Attacke auf Lebensgefährtin Prozess gegen 49-jährigen Bonner verschoben

Bonn · Ein 49-jähriger Bonner sollte sich vor dem Bonner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Nun ist sein Prozess auf Mitte Mai verschoben worden.

 Landgericht Bonn.

Landgericht Bonn.

Foto: picture alliance / Daniel Naupol/Daniel Naupold

Weil er im Herbst seine damalige Freundin mehrfach geschlagen und gewürgt haben soll, ist ein 49-jähriger Bonner wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt. Nun wurde der Prozessbeginn auf Anfang Mai verschoben. Der Grund: Ein Verteidiger musste sich nach seiner Rückkehr von einem Aufenthalt in der Schweiz in eine 14-tägige Quarantäne begeben, eine weitere Anwältin war wegen Probleme bei der Kinderbetreuung verhindert.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. September und am 10. Oktober ohne erkennbaren Grund seine damalige Freundin brutal angegangen zu sein. Beide Taten sollen in der Wohnung der gleichaltrigen Frau begonnen haben: Im September soll er seiner Freundin mit der flachen Hand und dann mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Dann soll er sein Opfer in der Absicht, die Frau umzubringen, so lange gewürgt haben, bis ihr schwummerig geworden sei. Schließlich soll der Mann aufgehört und die Wohnung verlassen haben.

Keine Anklage wegen versuchtem Tötungsdelikt

Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass er von seinem Tötungsvorsatz zurückgetreten war. Daher ist auch kein versuchtes Tötungsdelikt angeklagt. Der zweite Fall lief wohl ähnlich ab, endete aber auf offener Straße, wo der Angeklagte den Kopf seiner Freundin zweimal auf den Asphalt geschlagen haben soll, bevor er sie würgte. Auch hier ließ er von seinem Opfer ab.

Wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangen sollte, dass der Mann die Taten begangen hat, käme außer einer Verurteilung wohl auch die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Frage. Der Angeklagte soll unter paranoider Schizophrenie leiden und befindet sich in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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