Bonner soll Autofahrerin ausgebremst haben Porschefahrer als Rowdy angeklagt

BONN · Wenn es stimmt, was die Staatsanwaltschaft einem Bonner Kaufmann vorwirft, dann hat der 50-Jährige sich den Titel Verkehrsrowdy wahrhaftig verdient: Mit seinem Porsche soll der Familienvater einen Kleinwagen auf der Autobahn zwei Mal ausgebremst und in Bedrängnis gebracht haben.

Nun wirft ihm die Anklage Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung vor. Im Dezember muss er sich vor dem Bonner Amtsgericht verantworten, wie dessen Direktorin Birgit Niepmann als Sprecherin bestätigte.

Eigentlich sollte der Prozess gegen den 50-Jährigen bereits in der vergangenen Woche stattfinden, musste jedoch vertagt werden, weil der Angeklagte sich just am Morgen des Termins mit einem Hexenschuss krank meldete. Fit und munter soll er hingegen am Nachmittag des 15. Januar gegen 17 Uhr gewesen sein, als er mit seinem Porsche auf der A 562 kurz hinter der Südbrücke auf Höhe Ramersdorf und in Richtung Königswinter unterwegs war.

Und er hatte es offenbar eilig, weil er seine Tochter vom Reiten abholen wollte. So eilig, dass er laut Anklage eine Autofahrerin, die in einem Kleinwagen vor ihm fuhr, nicht nur überholte, sondern auch schnitt, sich vor sie setzte und mit einer Vollbremsung sogar zum Stehen zwang. Der Fahrerin und ihrem Mann auf dem Beifahrersitz zufolge ist der Verkehr vollständig zum Erliegen gekommen. Aber das war laut Anklage noch nicht alles.

Denn nachdem die 43-jährige geschockte Fahrerin wieder losgefahren war und sich inzwischen auf dem Zufahrtsstück zur A 565 in Richtung Köln befand, soll der Porschefahrer sein Gefährt über zwei Spuren nach links gezogen, sich erneut vor sie gesetzt und sie wieder ausgebremst haben. Dann soll er ein Wendemanöver gemacht und über die Sperrfläche hinweg auf der Spur in Richtung Königswinter davongebraust sein. Die Fahrerin und ihr Mann fuhren sofort zur Polizei und erstatteten Strafanzeige.

Der 50-Jährige bestreitet die Vorwürfe laut Anklage vehement. Er gibt nur zu, die Autofahrerin versehentlich beim Überholen geschnitten zu haben, dafür habe er sich direkt mit Handzeichen entschuldigt. Aber er habe den Kleinwagen weder einmal noch zweimal ausgebremst, und das zweite ihm vorgeworfene gefährliche Manöver habe er schon gar nicht veranstaltet. Das sei im Übrigen, so der Angeklagte, auf diesem kurzen Stück gar nicht möglich. "Die zuständige Richterin hat nun einen Verkehrssachverständigen beauftragt", erklärt Gerichtssprecherin Niepmann. Sollte der Kaufmann für schuldig befunden werden, droht ihm Haft bis zu fünf Jahren.

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