Landgericht Bonn Polizist will von Ärzten 90.000 Euro

BONN · Seit nunmehr vier Jahren leidet ein inzwischen 48 Jahre alter Polizist an den Folgen eines Dienstunfalls: Im Oktober 2010 knickte der Polizeibeamte bei der Verfolgung eines Verdächtigen um. Die Schmerzen in seinem linken Bein waren seinen Angaben zufolge so heftig, dass er dachte, jemand habe ihm in den Unterschenkel geschossen.

In einem Zivilprozess vor dem Landgericht fordert der Mann nun ein hohes Schmerzensgeld von den Ärzten, die ihn nach dem Unfall behandelt haben. Er hat die Uniklinik und eine chirurgische Praxis auf die Zahlung von 90.000 Euro Schmerzensgeld sowie auf die Erstattung des Verdienstausfalls und die Übernahme aller möglicherweise in Zukunft anfallenden Kosten verklagt.

In den Augen des Klägers sind die Ärzte, die ihn am Tag des Unfalls in der Uniklinik und einen Tag später in einer chirurgischen Praxis behandelten, schuld an seinen Schmerzen. Laut der Klage hat es eine unzureichende Diagnose gegeben. Einblutungen in das Gewebe seien nicht erkannt worden. Offenbar waren die Ärzte von einem Muskelfaserriss ausgegangen. Dem Patienten wurde damals ein Verband angelegt. Dann wurde er auf Krücken nach Hause geschickt.

Doch die Schmerzen hörten nicht auf, sondern wurden immer schlimmer. In der Folgezeit wurde er in einem anderen Krankenhaus drei Mal operiert. Offenbar bestand der Verdacht eines sogenannten Kompartmentsyndroms, bei dem Muskeln und Nerven aufgrund von Durchblutungsstörungen geschädigt werden.

Doch nach den Operationen klagte der Polizist weiterhin über Schmerzen. Auch Schmerztherapien brachten anscheinend keinen durchschlagenden Erfolg. Zwar kann der Kläger inzwischen wieder arbeiten, dies aber wohl nur eingeschränkt.

Die Richter der 9. Zivilkammer konnten dem 48-Jährigen jetzt keine Aussicht auf einen Erfolg seiner Klage einräumen. Ein ärztlicher Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass keine Behandlungsfehler vorliegen. Ein Kompartmentsyndrom sei zu keinem Zeitpunkt objektiv festgestellt worden. Es habe lediglich der Verdacht vorgelegen.

Der Experte geht davon aus, dass sich im Verlauf der Erkrankung so genannte Neuropathien entwickelt haben. Diese Beeinträchtigungen von Nerven können laut dem Gutachter die Ursache für die anhaltenden Schmerzen sein. Allerdings seien sie nicht auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. Trotz klarer Hinweise der Richter nahm der Polizist die Klage nicht zurück. Daher wird die Kammer nun ein Urteil fällen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort