Kontrolle in Bonn Polizei stoppt Fahrerin mit Schleier

BONN · Die Polizei hält eine Fahrerin an, deren Gesicht auch im Führerschein nicht erkennbar ist. Für die Beamten ein Problem, denn ein generelles Burkaverbot am Steuer gibt es in Deutschland nicht.

 Symbolfoto

Symbolfoto

Foto: dpa

Was geschieht, wenn eine Fahrerin bei einer Führerscheinkontrolle nicht erkennbar ist, weil sie eine Burka oder einen Niqab trägt – und zwar nicht nur hinter dem Steuer, sondern auch auf dem Führerscheinfoto? So geschehen vor einiger Zeit in Bonn. Eine Streifenwagenbesatzung hatte ein Auto angehalten, die Fahrerin hatte ihr Gesicht verhüllt. Einen Ausweis, auf dem ihre Züge erkennbar waren, wollte sie nicht zeigen. Und auch der Schleier wurde nicht gelüftet, berichtete ein Polizist.

Der Grund: Es handelte sich bei ihrem Gegenüber um zwei männliche Polizeibeamte. Um das Problem zu lösen, wurde weibliche Verstärkung angefordert. „Als die Kollegin ankam, ging die Fahrerin mit ihr in einen Hauseingang und zeigte ihr ihr Gesicht“, so der Beamte. Einen deutschen Führerschein kann die Fahrerin auf jeden Fall nicht gehabt haben. Wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mitteilte, muss ein Passfoto für dieses Dokument den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen.

Weitere Informationen gab es aus Berlin zwar nicht, Erläuterungen hatte aber die Bonner Stadtverwaltung parat. „Bei der Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheines muss vom Antragsteller ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 mal 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand vorgelegt werden“, sagte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann.

Das Passfoto muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. „Im Übrigen muss es den Anforderungen der Fotomustertafel entsprechen.“ Die zuständige Behörde könne Ausnahmen genehmigen, und zwar insbesondere aus religiösen Gründen. „In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen“, so Hoffmann. Soll heißen, dass eine Vollverschleierung auch aus religiösen Gründen auf einem Führerschein- oder Passfoto in Deutschland nicht zulässig ist.

„Bilder mit Kopfbedeckungen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen wie zum Beispiel eine Burka werden in Bonn aufgrund dieser Rechtsvorschrift abgelehnt“, sagte Hoffmann. Allerdings sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein solches Bild vorgelegt worden sei. „Auch die technische Prüfstelle lehnt Prüflinge mit derartiger Kleidung ab.“

In der Straßenverkehrsordnung sei festgehalten, dass „Sicht und Gehör am Steuer nicht beeinträchtigt werden dürfen“, sagte Polizeisprecher Robert Scholten. Ein generelles Burka- oder Niqabverbot am Steuer gebe es aber nicht. „Verhüllt eine Fahrerin ihr Gesicht komplett, wird das Auto auf jeden Fall angehalten.“ Bisher habe es damit in Bonn aber keine Probleme gegeben. Allerdings gebe es optische Zwischenstufen, wie zum Beispiel Tücher, die nicht nur die Haare, sondern auch Teile des Gesichts verdecken. „Dann ist es eine Einzelfallentscheidung, was zulässig ist“, so Scholten.

Generell habe die Polizei das Recht zur Identifikation der Fahrerin. Soll heißen, dass diese sich theoretisch nicht weigern kann, den Beamten ihr Gesicht zu zeigen. „Praktisch aber nimmt man Rücksicht auf die Religion und zieht eine Kollegin zur Identifikation heran.“ Das sei auch schon vorgekommen. „Man muss immer überlegen, worum es geht und was mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit angebracht ist.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort