Neues Polizeigesetz in NRW Polizei darf ohne konkreten Verdacht kontrollieren

BONN · Im Kampf gegen Einbrecher gibt das neue Polizeigesetz den Ermittlern in Bonn ein weiteres Instrument in die Hand: die strategische Fahndung. Personen können ohne konkreten Verdacht angehalten und kontrolliert werden.

Im Kampf gegen Einbrecher gibt das neue Polizeigesetz den Ermittlern ein weiteres Instrument in die Hand: die strategische Fahndung. Sie ermächtigt die Polizei, „Personen auch ohne einen konkreten Verdacht anzuhalten, ihre Personalien festzustellen und zu kontrollieren“, heißt es von der Polizei.

Sie dürfen außerdem Fahrzeuge genauer unter die Lupe nehmen und bei Verdachtsmomenten genauer überprüfen. „Dies bedeutet, dass die Polizei Personen auffordern kann, den Kofferraum oder Taschen für eine Sichtkontrolle zu öffnen“, so die Behörde.

Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa hat die Maßnahmen zunächst für 14 Tage angeordnet, Grund sind laut Behörde die „derzeit auffallend hohen Einbruchszahlen“. Bis Ende Februar stehen Dottendorf, Poppelsdorf, Duisdorf, Meßdorf, Auerberg, Buschdorf, Hochkreuz, Plittersdorf, Holzlar, Pützchen und die Bonner Nordstadt im besonderen Fokus der Ermittler.

In welchen Ortsteilen und Straßenzügen die Beamten besonders aktiv werden, ergibt sich aus den aktuellen Erkenntnissen. So teilt das Landeskriminalamt jeder Kreispolizeibehörde wöchentlich die für sie relevanten sogenannten Prognosegebiete mit. Das sind Bereiche, in denen statistisch vermehrt mit Wohnungseinbrüchen gerechnet werden muss. Diese Erkenntnisse werden in das Programm Skala (System zur Kriminalitätsanalyse und Lageantizipation) eingespeist und mit örtlichen Auswertungen angereichert. Dann bewerten die Einbruchsermittler die Ergebnisse.

„Wir wissen, dass diese Verbrechen nicht nur die objektive Sicherheitslage, sondern auch das subjektive Sicherheitsgefühl beeinflussen“, so die Polizeipräsidentin. Daher werde man sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, „um Einbrüche zu verhindern und mögliche Täter rechtzeitig erkennen zu können“.

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