Heimliche Affäre vor Gericht Physiotherapeutin verklagt Kollegen

Bonn · Soll hier eine heimliche Affäre verschleiert werden, oder will da jemand schlicht und einfach nicht die Rechnung für eine physiotherapeutische Behandlung bezahlen? Mit dieser zugegebenermaßen skurrilen Frage muss sich jetzt ein Bonner Zivilrichter beschäftigen.

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Als bei dem Amtsrichter die Klage einer Bonner Physiotherapeutin gegen einen Privatpatienten auf Zahlung von 185,28 Euro Behandlungskosten einging, schien der Fall klar. Und der Richter teilte dem Beklagten mit, dass er gedenke, den Fall entsprechend der gesetzlichen Möglichkeit auf schriftlichem Wege zu entscheiden. Doch dann kam die Antwort des Beklagten, und plötzlich wurde der vermeintlich klare Fall höchst delikat.

Denn der Beklagte erklärte: Er bestehe auf einer mündlichen Verhandlung, denn es gehe hier gar nicht um eine von ihm nicht bezahlte Rechnung. Vielmehr solle mit dieser Rechnung die Wahrheit verschleiert werden, und die sei: Die Klägerin und er seien sich auf einer Veranstaltung für Physiotherapeuten nähergekommen, denn auch er sei Physiotherapeut mit einer gut gehenden Praxis. Sie hätten sich auf eine Affäre eingelassen, obwohl sie beide verheiratet seien.

Und genau das sei der Grund für die Rechnung. Denn die habe die Kollegin nur geschrieben als Erklärung für ihren Ehemann für die intimen Treffen. Von der in Rechnung gestellten manuellen Therapie und Gymnastik für Kranke könne keine Rede sein. Da er inzwischen seiner Frau die Wahrheit gesagt habe, müsse er nichts mehr verschleiern und sei nicht gewillt, diese Rechnung zu zahlen.

Die Physiotherapeutin aber beteuert: Die Behandlungen hätten sehr wohl stattgefunden – und zwar wegen echter Knieprobleme des Kollegen. Das mit der Affäre stimme, aber auch sie müsse nichts vertuschen, auch ihr Mann kenne die Wahrheit. Im Sommer wird der delikate Fall verhandelt, dann sitzen sich beide im Gerichtssaal gegenüber: Der Richter hat persönliches Erscheinen angeordnet.

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