Misslungene Operation Patientin verklagt Bonner Klinik nach Brustentfernung

Bonn · Aus Angst vor Krebs ließ sich eine 51-Jährige ihre gesunden Brüste entfernen. Doch der Eingriff hatte folgenreiche Auswirkungen für die Frau. Nun verklagt sie die Bonner Klinik auf 135.000 Euro Schadensersatz.

Der Fall ist gar nicht so selten und spätestens nach dem Vorbild der Schauspielerin Angela Jolie an der Tagesordnung: Frauen lassen sich aus Angst, an Krebs zu erkranken, vorsorglich die Brüste entfernen. So auch eine 51-Jährige, die sich für den Schritt aus nachvollziehbaren Gründen entschied: Drei Schwestern sind bereits an Brustkrebs erkrankt, und als ihr 2014 ein gutartiger Tumor entnommen wurde, entschloss sie sich im März 2016, das komplette Drüsengewebe ihrer beiden Brüste entfernen („subkutane Mastektomie“) und zugleich durch Implantate ersetzen zu lassen.

Die Ärzte gaben ihr - auch wenn sie an keiner Gen-Mutation leidet - grünes Licht. Wenn die Patientin es wolle, so das Ergebnis der interdisziplinären Tumor-Konferenz der Klinik, sei es medizinisch vertretbar. Eine schicksalhafte Entscheidung: Denn durch die Amputation und anschließenden Komplikationen wurden ihre Brüste „dauerhaft entstellt“. Auch zahlreiche Transplantationen konnten die Verformungen nicht mehr korrigieren.

Zwei Jahre später verklagte Verena F. die Bonner Klinik auf 130.000 Euro Schmerzensgeld sowie 5000 Euro Schadensersatz. Die Mediziner hätten sie damals nicht ausreichend über die verschiedenen Aufbaumöglichkeiten der Brüste ohne Implantate aufgeklärt. Denn ihr Körper hatte nach der Operation auf die Implantate mit heftigen Entzündungen reagiert, sodass sie erneut aufgenommen und mit Antibiotika behandelt werden musste; nach kurzzeitiger Besserung jedoch flammten die Entzündung erneut auf - und die Implantate mussten nach vier Wochen wieder entfernt werden.

Medizinischer Gutachter stellt keinen groben Behandlungsfehler fest

Eine weitere Entstellung sei durch fehlerhafte Behandlung entstanden, so die Klägerin: Der Chirurg habe bei der Entfernung des Gewebes mit einem Skalpell eine Brustwarze verletzt, die später vernarbt sei.

In einem Gütetermin vor der 9. Zivilkammer des Bonner Landgerichts erklärte ein medizinischer Gutachter, dass die Operation zwar „objektiv sehr schlecht verlaufen“ sei, ein grober Behandlungsfehler der Ärzte jedoch sei nicht festzustellen. Vielmehr sei die Verletzung ein „normales Operationsrisiko“, da es bei der Entfernung des Drüsengewebes wichtig sei, dass alles herausgeholt werde; entsprechend knapp müsse am Mantel geschnitten werden. Auch der extreme Entzündungsprozess nach dem Eingriff sei „schicksalhaft“ und von keinem Arzt zu verantworten.

Die plastische Chirurgin wiederum versicherte im Prozess, dass sie Verena F. umfassend aufgeklärt habe. Die Patientin habe sich klar für die Implantate entschieden, weil sie - so die Erinnerung der Ärztin - gesagt habe, dass sie „nach der Operation nicht ohne Brust aufwachen wollte.“ Der Aufbau der Brüste durch Transplantationen mit eigenem Hautgewebe erfordere hingegen mehrere Eingriffe.

Am Ende gab Kammervorsitzender Eugen Schwill den Hinweis, dass nach dem plausiblen Gutachten die Klage - auch wenn der Fall „mehr als tragisch“ sei - kaum Aussicht auf Erfolg habe.

Als kleine Entschädigung für den „objektiven Leidensweg“, so der Vorschlag der Richter, sollte die Klinik der Patientin 3000 Euro zahlen. Ob es zu diesem Vergleich kommt, ist noch offen. (AZ: LG Bonn 9 O 496/16)

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