Vier Jahre Haft für Troisdorfer Patenonkel missbraucht Fünfjährige

Troisdorf/Bonn · Weil er seine fünfjährige Patentochter missbraucht hat, hat das Bonner Landgericht den besten Freund der Mutter zu vier Jahren Haft verurteilt. Richter rät dem Angeklagten, seine Persönlichkeitsprobleme anzugehen.

 Vor dem Bonner Landgericht wurde der Fall verhandelt.

Vor dem Bonner Landgericht wurde der Fall verhandelt.

Foto: dpa

Mit gesenktem Kopf sitzt der Mann neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank. Gerade hat ihn die 2. Große Bonner Strafkammer als Jugendschutzkammer wegen mehrfachen besonders schweren sexuellen Missbrauchs seiner fünfjährigen Patentochter zu vier Jahren Haft verurteilt, und nun hält Richter Thomas Poell dem 31-Jährigen vor, was er mit seinen Taten dem Kind und auch dessen Mutter angetan hat.

Denn der Angeklagte und die 30-jährige Mutter des Kindes waren beste Freunde seit der Schulzeit und blieben es auch während des gemeinsamen Studiums. Doch während die 30-Jährige das Studium erfolgreich beendete und einen Beruf ergriff, verließ der Angeklagte die Uni ohne Abschluss. Die 30-Jährige blieb ihm weiter verbunden: Als sie ein Kind bekam, wurde der Angeklagte der Patenonkel, und als der Vater des Kindes die 30-Jährige verließ, zog der Angeklagte bei ihr ein und versorgte das kleine Mädchen. Denn er hatte Zeit, weil er nicht arbeitete, und die 30-Jährige war froh und glaubte ihr Kind in guten Händen.

Auch als die 30-Jährige wieder einen neuen Lebensgefährten fand, mit dem sie schließlich zusammenzog, kam der vermeintlich gute Patenonkel mit in die neue Wohnung in Troisdorf, um sich weiter um das kleine Mädchen zu kümmern. Und während die 30-Jährige und ihr neuer Partner arbeiteten, sorgte der Angeklagte für das Kind, das inzwischen in den Kindergarten ging. Die Kleine vertraute dem 31-jährigen Ersatzvater blind.

So hatte sie ihm erst recht nichts entgegenzusetzen, als er begann, sie immer massiver zu missbrauchen und sogar dabei verletzte. Und weil der Angeklagte ihr auftrug, niemandem etwas von ihrem Geheimnis zu sagen, schwieg das Kind. Bis am 4. August 2015 alles herauskam.

Als die Mutter ihre Tochter abends duschte, gab die Kleine Schmerzenslaute von sich, und als die Mutter nach dem Grund fragte, sagte das Kind: Das dürfe sie nicht sagen, das sei ein Geheimnis. Doch die Mutter machte der Tochter klar, dass es keine Geheimnisse geben dürfe – und erfuhr die Wahrheit. Sie konfrontierte den Angeklagten mit den Vorwürfen, und der gab alles zu. Die Mutter warf ihn sofort hinaus und zeigte ihn wegen Missbrauchs an. Wie sehr die 30-Jährige unter dem leidet, was der Angeklagte ihrem Kind angetan hat, wurde bei ihrer Vernehmung im Zeugenstand deutlich. Weinend und in Tränen aufgelöst erklärte sie: „Meine schlimmsten Ängste sind wahr geworden, und er kannte sie genau. Wir haben genau darüber gesprochen. Ich habe ihm so vertraut, und er hat unser Vertrauen nur ausgenutzt.“

In ihrem Urteil geht die Kammer nun von vier Fällen des Missbrauchs aus. Aber, so Richter Poell: „Es spricht viel dafür, dass es deutlich mehr Fälle waren.“ Das Gericht habe beim Strafmaß zwar das frühe Geständnis berücksichtigt und die erkennbare Reue. Aber: „Er hat ein sehr kleines Kind, ein fünfjähriges Kindergartenkind missbraucht.“ Das früher so fröhliche Mädchen habe sich sehr verändert und leide sehr unter den Taten. Die weiteren Folgen, so der Richter, seien unabsehbar. Und die Mutter werde mit ihren Schuldgefühlen nicht fertig und leide auch.

Dem Angeklagten rät der Richter, im Gefängnis endlich seine Persönlichkeitsprobleme anzugehen. Der 31-Jährige ist ein Einzelgänger und hatte außer der Mutter des Kindes keine Freunde. Seit Entdeckung seiner Taten und der Entlassung aus der U-Haft lebt er wieder bei seiner Mutter.

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