Tiefgaragen-Fete der Polizei Party-Aus nach 38 Jahren

BONN · Nach 38 Jahren ist Schluss mit lustig: Die beliebte Tiefgaragenfete mit Hunderten Besuchern am Karnevalsfreitag in der Polizeiwache Bornheimer Straße ist jetzt endgültig Geschichte.

 Die beliebte Polizei-Party vor zwei Jahren: Prinzenführer Christoph Arnold wird in Handschellen gelegt.

Die beliebte Polizei-Party vor zwei Jahren: Prinzenführer Christoph Arnold wird in Handschellen gelegt.

Foto: Barbara Frommann

Wie im vorigen Jahr fällt die Fete wegen mangelhaften Brandschutzes ins Wasser. Obwohl der Veranstalter, der Sozialverein City-Wache, ein 700 Euro teures Brandschutzgutachten lieferte, erteilte das Bauordnungsamt der Stadt nicht die erforderliche Genehmigung.

Die Fete war bereits im vorigen Jahr nicht genehmigt worden. "Dieses Jahr konnten wir der Stadt ein Gutachten durch einen renommierten Brandschutzgutachter vorweisen", teilt Vereinsvorsitzender Frank Habeth auf der Vereinshomepage mit. Allein es half nichts. Das Bauordnungsamt folgte dem Gutachten nicht nur nicht, im Gegenteil "werden nun - für uns überraschend - andere Rahmenbedingungen der Veranstaltung thematisiert, die es uns auch künftig unmöglich machen, dort mit euch zu feiern", so Habeth auf der Internetseite.

In der Tat bemängelte das Bauordnungsamt, dass für die Anzahl der Fetenbesucher nicht genügend Rettungswege vorhanden seien, teilte Stefanie Zießnitz vom Presseamt der Stadt auf GA-Anfrage mit. Die Stadt habe dabei die Konsequenzen aus der Loveparade-Katastrophe in Duisburg im Blick gehabt.

Das Brandschutzgutachten des Veranstalters habe zwei Rettungswege aufgezeigt: Zwar biete die Rampe zur Tiefgarage einen mehrere Meter breiten Rettungsweg, der zweite Rettungsweg sei aber nur eine 85 Zentimeter breite Tür ins Treppenhaus. "Wenn die Rampe durch einen Brand ausfallen sollte, ist der zweite Rettungsweg im Verhältnis zu klein, um Hunderte Menschen rechtzeitig hinauszubringen", so Zießnitz.

Die Karnevalsparty hätte aus Sicht der Behörde nur dann stattfinden können, wenn die Teilnehmerzahl "sehr stark reduziert" worden wäre. Auch bei Karnevalsveranstaltungen in Schulturnhallen prüfe die Bauordnungsbehörde jeweils im Einzelfall, ob die Veranstaltung genehmigt werden könne: Dies sei meist bei einer begrenzten Besucherzahl möglich, so Zießnitz.

"Wir haben lange geprüft, ob alternative Veranstaltungsorte für uns infrage kommen", so Hadeth. "Doch im Ergebnis glauben wir nicht, dass der wohl einmalige Charakter dieser Fete woanders aufrechterhalten werden kann." Bitter ist das Aus für den Verein auch, weil von dem erwirtschafteten Geld der Fete Anschaffungen für die City-Wache gemacht worden seien, die der Dienstherr nicht übernehme, wie beispielsweise für die Ausstattung von Gemeinschaftsräumen, aber auch die Unterstützung von Kollegen in finanziellen Schwierigkeiten.

Im Unterschied zu Tiefgaragen und Turnhallen sind Säle wie die in der Beethovenhalle oder im Brückenforum genehmigte Versammlungsstätten. Die Brandschutzvorschriften dort sind in den NRW-Bauvorschriften geregelt. Die Einhaltung wird laut Stadt alle drei Jahre von der Bauaufsichtsbehörde überprüft. Die Feuerwehr führe mindestens einmal in fünf Jahren eine Brandschau durch.

Party in Gerichtsgarage

Beliebt und auch genehmigt ist die Karnevalsparty, die seit mehr als zehn Jahren an Weiberfastnacht in der Tiefgarage des Landgerichts stattfindet und auch heute wieder ab 11.11 Uhr steigt. Auch diese Garage wurde nach dem Loveparade-Unglück im Juli 2010 von der Stadt sicherheitstechnisch auf den Prüfstand gestellt, wie Behördensprecher Philipp Prietze erklärt.

Das Gericht musste ein Brandschutzgutachten vorlegen, das den Ansprüchen an die Sicherheitsbedingungen allerdings genügte. Außerdem wurden alle anderen Bedingungen für eine große Feier, wie Entlüftung und Fluchtwege, erfüllt. Jedes Jahr vor Karneval wird die Garage von städtischen Mitarbeitern und Feuerwehr erneut geprüft. Da aus Sicherheitsgründen nur 750 Gäste zugelassen sind, ist die Party seit Wochen restlos ausverkauft.

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