Verbot der Stadt Bonn Pantheon darf Stück an Karfreitag nicht aufführen

Bonn · Die Stadt drohte Pantheon-Chef Rainer Pause das Theater am Karfreitag zu sperren. Grund war dessen Absicht dort ein Stück aufzuführen, das an dem Feiertag nicht gezeigt werden darf.

Ein drohender Eklat zwischen der Stadt Bonn und dem Pantheon-Theater konnte am Dienstag gerade noch abgewendet werden. Der Bühnenklassiker „Tod im Rheinland – 2000 Jahre Sterbekultur“, den der Kölner Historiker Martin Stankowski und der Bonner Kabarettist Rainer Pause seit fast 25 Jahren spielen, wird nun doch nicht an Karfreitag im Pantheon aufgeführt. Die Stadt Bonn hatte mit der Versiegelung des Theaters in Beuel gedroht, falls die Theaterleitung das Stück nicht absetzt.

Nach Auskunft der Stadt Bonn widerspricht das Stück aufgrund von Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln (1996) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (1998) dem Feiertagsgesetz des Landes NRW. Grund: Die Karwoche gilt als wichtigste Woche des Kirchenjahres. In der Zeit ab Palmsonntag wird in den Gottesdiensten an das Leiden und Sterben Jesu sowie an die Auferstehung Christi von den Toten erinnert.

Die Stadtverwaltung hatte Pause bereits im Februar schriftlich an die Gesetzeslage erinnert, wonach dieses Stück an Karfreitag nicht gespielt werden darf. Als daraufhin keine Reaktion des Theaters erfolgte, drohte die Stadt mit Zwangsmaßnahmen.

„Das alles ist ein unglückliches Missverständnis. Ich habe auf das Schreiben nicht reagiert, weil ich in Urlaub war. Die Eskalation des Themas ist von uns nicht gewollt. Ich habe der Stadt Bonn am Dienstag versichert, dass wir das Stück nicht spielen werden“, sagte Rainer Pause am Dienstagabend dem General-Anzeiger auf Nachfrage.

Die Stadt Bonn verweist darauf, dass die beiden Urteile nach wie vor Bestand haben. „Trotz der zunehmenden Säkularisierung und des tiefgreifenden Wandels des gesellschaftlichen Lebens und der damit verbundenen Veränderungen im Freizeitverständnis und Freizeitverhalten der Bevölkerung steht der Sonn- und Feiertagsschutz nicht zur Disposition. Im Rahmen einer gesetzeskonformen Auslegung des Feiertagsgesetzes ist eine restriktive Handhabung weiterhin angezeigt“, so die Stadt.

„Tod im Rheinland“ diene nicht vorrangig der Unterhaltung.

Auf die Frage, warum er das Stück „Tod im Rheinland“ trotz des Rechtsstreits von vor gut 20 Jahren wieder für Karfreitag angesetzt habe, antwortete Pause: „Ich bin davon ausgegangen, dass das Feiertagsgesetz mittlerweile an den Zeitgeist der Gesellschaft angepasst worden ist.“ Es sei die bundesweit erfolgreichste Produktion zu diesem Thema, reagierte Pause enttäuscht. Beinahe 1000 Mal sei dieses Kompendium der Bestattungskultur in den vergangenen 25 Jahren zur Aufführung gelangt und habe für ausverkaufte Veranstaltungsorte gesorgt.

„Tod im Rheinland“ diene laut Pause nicht vorrangig der Unterhaltung. Das belege zum Beispiel die Tatsache, dass die Vorführungen nie an klassischen Vergnügungsorten stattgefunden haben, sondern immer dort, „wo wir in der Regel mit dem Tod und der Begrenztheit des Lebens konfrontiert werden: bei Bestattern, auf Friedhöfen, in Totenhallen, Hospizen, Klöstern und Kirchen“. Kaum eine öffentliche Veranstaltung würde sich mehr eignen für den Karfreitag, dem wichtigsten Todestag in der christlichen Kultur, als gerade „Tod im Rheinland“.

Statt an Karfreitag werden Pause und Stankowski nun am Sonntag, 8. April, ab 11 Uhr auf der Pantheon-Bühne live zu den Hintergründen Stellung beziehen und ihre Sicht der Dinge darstellen. Gemeinsam mit dem Autor und Theologen Manfred Lütz will man der Frage nachgehen, ist „Tod im Rheinland“ Jesuitentheater oder Provokation? Der Eintritt ist frei.

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